Meister/Kolbe: CDU/CSU gestaltet Entschädigungsrechtsänderungsgesetz
Berlin (ots)
Zu dem heute einstimmig im Finanzausschuss verabschiedeten Entwurf für ein Entschädigungsrechtsänderungsgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB sowie der zuständige Berichterstatter Manfred Kolbe MdB:
Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde am Mittwoch, 22.10.2003, im federführenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, der Entwurf eines Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes verabschiedet. Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 entschädigt DDR-Opfer, deren Vermögenswerte nicht restituiert werden. Der Entwurf des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes (EntschREntG) möchte die Abarbeitung dieser Ansprüche beschleunigen und enthält eine Reihe von Klarstellungen.
Im Finanzausschuss einigten sich alle Fraktionen auf die folgenden Veränderungen des Regierungsentwurfs zum Entschädigungsrechtsänderunggesetz:
Verzinsung der Ansprüche nach dem Entschädigungsgesetz und dem NS- Verfolgtenentschädigungsgesetz auch ab 2008 mit 6 % jährlich. Damit entfällt die Herabsetzung der Verzinsung auf 4 %, die den Betroffenen wie eine Belohnung des Staates für die zögerliche Abarbeitung der Entschädigungsanträge erscheinen musste.
Kein Einbezug des sog. Hauszinssteuerabgeltungsbetrags in die Bemessungsgrundlage für den Abführungsbetrag an den Entschädigungsfonds.
Klarstellungen beim komplexen Wohnungsbau.
Klarstellungen bei der Neuregelung der sog. stecken gebliebenen Entschädigungen.
Abmilderung des Zuständigkeitsübergangs bei NS-Verfolgten auf das Bundesamt durch eine vorübergehende Weiterbearbeitung der Fälle durch die Landesämter und damit eine Vermeidung von Verzögerungen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hofft, dass das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur beschleunigten Abarbeitung der verbliebenen Entschädigungsanträge leisten wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Umsetzung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes aktiv zu begleiten, damit alle Opfer endlich die ihnen zugesprochenen Leistungen erhalten.
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