Austermann/Tillmann: Belastungen für Familien weiterhin völlig unklar
Berlin (ots)
Zum Wirrwarr bei der Familienförderung kurz vor den parlamentarischen Beratungen des Haushalt 2004 erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB und die Berichterstatterin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss für den Bereich Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Antje Tillmann MdB:
Trotz zahlreicher anders lautender Aussagen von Ministerin Schmidt sind im Etat 50 Mio. Einsparungen beim Unterhaltsvorschussgesetz eingeplant. Diese können nur durch die von Eichel angekündigte Einführung von Einkommensgrenzen realisiert werden.
Das Unterhaltsvorschussgesetz soll verhindern, dass getrennt lebende Eltern sich über die Unterhaltszahlungen vor Gericht streiten müssen. Der Staat tritt als Anwalt des berechtigten Kindes auf. Damit sollte es den Eltern ermöglicht werden, unabhängig von ihrer Trennung zum Wohl des Kindes vernünftig miteinander umzugehen.
Dieses Ziel, das ja auch durch die Einführung des gemeinsamen Sorgerechtes verfolgt wird, wird völlig verfehlt, wenn einige Eltern hier wieder allein gelassen werden.
Wir sind sehr dafür, dass die Kommunen alle Maßnahmen ergreifen, böswillige Unterhaltsverweigerer an ihre Pflichten zu erinnern. Aber zum einen sind die betroffenen Mütter - die es immer noch am weitaus häufigsten trifft - in den meisten Fällen schon jetzt auf soziale Leistungen angewiesen. Und zum anderen lässt Bundesfinanzminister Eichel völlig offen, wer die Kosten des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes trägt. Vermutlich hat er die Kommunen als Zahler schon wieder eingeplant.
Entgegen allen Versprechungen wird der Wegfall des Haushaltsfreibetrages nicht zeitgleich kompensiert. Der Freibetrag, der die Mehrbelastungen für Alleinerziehende auffangen sollte, fällt durch das Vorziehen der Steuerreform auf 2004 vorzeitig weg. Ministerin Renate Schmidt hatte den Betroffenen versprochen, einen Ausgleich schon 2004 zu schaffen.
Im Haushaltsbegleitgesetz steht nur lapidar Innerhalb der Bundesregierung werden zur Zeit Möglichkeiten einer teilweisen Kompensation abgestimmt. Da im Haushalt aber keine entsprechenden Ausgaben oder Mindereinnahmen eingestellt sind, hofft man wohl wie üblich auf das Vergessen der Betroffenen.
Auch aus den Versprechungen, ein echtes Wahlrecht zwischen Fremdbetreuung und eigener Betreuung kleiner Kinder sicherzustellen, ist nichts geworden. Frau Schmidt lässt es zu, dass Familien, die sich zeitweise ganz auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren wollen, immer wieder benachteiligt werden. Natürlich ist in den alten Ländern eine Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder erforderlich. Aber es ist ungerecht, diese immer auf Kosten der Eltern zu realisieren, die sich entschieden haben, auf ein Gehalt zu verzichten und das Kind zu Hause zu betreuen. Mit den extremen Einschränkungen beim Erziehungsgeld wird aber genau dies wieder getan.
Nicht nur die drastische Reduzierung der Einkommensgrenzen und der geringere Ausgabenabzug wirken sich verheerend aus: Auch die zurzeit laufende Diskussion über die Entfernungspauschale hat immense Auswirkungen auf den Anspruch auf Erziehungsgeld. Es sind die Familienväter, die nach einem Arbeitsplatzwechsel ihren Kindern keinen Schulwechsel zumuten wollen, die am ehesten lange Strecken zur Arbeit hinnehmen. Da die Entfernungskilometer bei der Bemessungsgrenze des Erziehungsgeldes absetzbar sind, sind diese Familien doppelt betroffen: Keine Steuererleichterung durch Absetzung der Kilometer bei er Steuer; gleichzeitig können durch die Versagung der Absetzbarkeit die neuen Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld überschritten sein und damit die Förderung ausgeschlossen werden.
Dabei ist das Erziehungsgeld offensichtlich jetzt schon so unattraktiv, dass der Ansatz im Haushalt wegen geringer Nachfrage in diesem Jahr um 188 Mio. Euro auf 3.270 Mrd. Euro gesenkt wurde. Die jetzt vorgesehene neue Kürzung ist eine weitere Benachteiligung für junge Familien.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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