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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann/Tillmann: Belastungen für Familien weiterhin völlig unklar

Berlin (ots)

Zum Wirrwarr bei der Familienförderung kurz vor den
parlamentarischen Beratungen des Haushalt 2004 erklären der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB und die Berichterstatterin der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss für den Bereich Familie,
Frauen, Senioren und Jugend, Antje Tillmann MdB:
Trotz zahlreicher anders lautender Aussagen von Ministerin Schmidt
sind im Etat 50 Mio. € Einsparungen beim Unterhaltsvorschussgesetz
eingeplant. Diese können nur durch die von Eichel angekündigte
Einführung von Einkommensgrenzen realisiert werden.
Das Unterhaltsvorschussgesetz soll verhindern, dass getrennt
lebende Eltern sich über die Unterhaltszahlungen vor Gericht streiten
müssen. Der Staat tritt als Anwalt des berechtigten Kindes auf. Damit
sollte es den Eltern ermöglicht werden, unabhängig von ihrer Trennung
zum Wohl des Kindes vernünftig miteinander umzugehen.
Dieses Ziel, das ja auch durch die Einführung des gemeinsamen
Sorgerechtes verfolgt wird, wird völlig verfehlt, wenn einige Eltern
hier wieder allein gelassen werden.
Wir sind sehr dafür, dass die Kommunen alle Maßnahmen ergreifen,
böswillige Unterhaltsverweigerer an ihre Pflichten zu erinnern. Aber
zum einen sind die betroffenen Mütter - die es immer noch am weitaus
häufigsten trifft - in den meisten Fällen schon jetzt auf soziale
Leistungen angewiesen. Und zum anderen lässt Bundesfinanzminister
Eichel völlig offen, wer die Kosten des zusätzlichen
Verwaltungsaufwandes trägt. Vermutlich hat er die Kommunen als Zahler
schon wieder eingeplant.
Entgegen allen Versprechungen wird der Wegfall des
Haushaltsfreibetrages nicht zeitgleich kompensiert. Der Freibetrag,
der die Mehrbelastungen für Alleinerziehende auffangen sollte, fällt
durch das Vorziehen der Steuerreform auf 2004 vorzeitig weg.
Ministerin Renate Schmidt hatte den Betroffenen versprochen, einen
Ausgleich schon 2004 zu schaffen.
Im Haushaltsbegleitgesetz steht nur lapidar „ Innerhalb der
Bundesregierung werden zur Zeit Möglichkeiten einer teilweisen
Kompensation abgestimmt.“ Da im Haushalt aber keine entsprechenden
Ausgaben oder Mindereinnahmen eingestellt sind, hofft man wohl wie
üblich auf das Vergessen der Betroffenen.
Auch aus den Versprechungen, ein echtes Wahlrecht zwischen
Fremdbetreuung und eigener Betreuung kleiner Kinder sicherzustellen,
ist nichts geworden. Frau Schmidt lässt es zu, dass Familien, die
sich zeitweise ganz auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren
wollen, immer wieder benachteiligt werden. Natürlich ist in den alten
Ländern eine Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder
erforderlich. Aber es ist ungerecht, diese immer auf Kosten der
Eltern zu realisieren, die sich entschieden haben, auf ein Gehalt zu
verzichten und das Kind zu Hause zu betreuen. Mit den extremen
Einschränkungen beim Erziehungsgeld wird aber genau dies wieder
getan.
Nicht nur die drastische Reduzierung der Einkommensgrenzen und der
geringere Ausgabenabzug wirken sich verheerend aus: Auch die zurzeit
laufende Diskussion über die Entfernungspauschale hat immense
Auswirkungen auf den Anspruch auf Erziehungsgeld. Es sind die
Familienväter, die nach einem Arbeitsplatzwechsel ihren Kindern
keinen Schulwechsel zumuten wollen, die am ehesten lange Strecken zur
Arbeit hinnehmen. Da die Entfernungskilometer bei der
Bemessungsgrenze des Erziehungsgeldes absetzbar sind, sind diese
Familien doppelt betroffen: Keine Steuererleichterung durch Absetzung
der Kilometer bei er Steuer; gleichzeitig können durch die Versagung
der Absetzbarkeit die neuen Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld
überschritten sein und damit die Förderung ausgeschlossen werden.
Dabei ist das Erziehungsgeld offensichtlich jetzt schon so
unattraktiv, dass der Ansatz im Haushalt wegen geringer Nachfrage in
diesem Jahr um 188 Mio. Euro auf 3.270 Mrd. Euro gesenkt wurde. Die
jetzt vorgesehene neue Kürzung ist eine weitere Benachteiligung für
junge Familien.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Kontakt:

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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