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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Union und Zypries einigen sich über Rechtsanwaltsvergütung

Berlin (ots)

Zur Einigung über die Neuregelung der
Rechtsanwaltsvergütung erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
In intensiven Gesprächen haben die Bundesministerin der Justiz und
Vertreter der Union ein Konzept zur Neuordnung der
Rechtsanwaltsvergütung erarbeitet, das auch von der Anwaltschaft
mitgetragen werden kann.
Trotz steigender Lebenshaltungskosten, gestiegener Personalkosten
und allgemeiner Einkommenssteigerung auf Arbeitnehmerseite sind die
Rechtsanwaltsgebühren seit 1994 unverändert. Die parlamentarischen
Bemühungen, die Anwaltsgebühren an die allgemeine Einkommens- und
Kostenentwicklung anzupassen, scheiterten in der letzten Wahlperiode
an der Haltung der rot-grünen Koalition. Umso bedeutender ist es,
dass nunmehr eine Einigung über eine Qualitätsverbesserung und
Anpassung der Anwaltsvergütung erzielt werden konnte, an der auch die
Spitzenverbände der Anwaltschaft, der Deutsche Anwaltverein und die
Bundesrechtsanwaltskammer, beteiligt waren.
Die Einigung erfolgte dabei nicht auf Basis einer linearen
Erhöhung der Anwaltsgebühren, sondern über eine grundlegende
Strukturreform. Diese Neustrukturierung wird für die Anwaltschaft
aber gleichwohl zu einer angemessenen Erhöhung ihrer Einnahmen
führen.
Die Bundesjustizministerin hat nach der Einigung einen entsprechen
Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Strukturreform enthält dabei
folgende Schwerpunkte:
Das Gebührenrecht soll vereinfach werden, z.B. durch Wegfall der
Beweisgebühr bei gleichzeitiger Erhöhung der an die Stelle der
Prozessgebühr getretenen Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr.
Bisher gebührenrechtlich nicht geregelte anwaltliche Tätigkeiten wie
z.B. Mediation, Hilfeleistungen in Steuersachen und Zeugenbeistand
(eingeschlossen der Zeugenbeistand in parlamentarischen
Untersuchungsausschüssen) sollen erfasst werden.
Die Vergütungsregelungen sollen leistungsorientierter ausgestaltet
werden, z.B. durch eine verbesserte und differenziertere Vergütung
für die Tätigkeiten im Rahmen des strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens, eine Verbesserung der Vergütung des
Pflichtverteidigers und eine Neustrukturierung der Vergütung für die
Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeldverfahrens.
Die außergerichtliche Erledigung soll z.B. durch eine Umgestaltung
der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede
Form der vertraglichen Streitbeilegung gefördert werden. Durch
Gebührenregelungen für den Zeugenbeistand und die Schaffung einer
Terminsgebühr für Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs
sollen der Zeugenschutz und der Täter-Opfer-Ausgleich gestärkt
werden.
Durch Verzicht auf eine gesetzliche Festlegung von Gebühren für
die Beratungstätigkeit ab 1. Juli 2006 sollen eine Deregulierung
erreicht und der Abschluss von Gebührenvereinbarungen gefördert
werden.
Der sogenannte Ostabschlag in Höhe von derzeit 10 % auf die
Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern soll
abgeschafft werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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