Klaeden: Leuna/Minol und angebliche Aktenvernichtung werden zum Bumerang für Schröder
Berlin (ots)
Zur Fragestunde im Deutschen Bundestag am 26. Juni 2003 erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Die massiven Vorwürfe des Bundeskanzleramts gegen die Regierung Kohl wegen der Privatisierung von Leuna/Minol und des angeblichen Verschwindens von Akten beim Regierungswechsel 1998 sind frei erfunden. Diese Machenschaften treffen Bundeskanzler Schröder und seine Amtsführung wie ein Bumerang und werfen ein bezeichnendes Bild.
Im Zusammenhang mit der Fragestunde am Mittwoch weise ich auf folgende Themenbereiche hin:
Angebliche Aktenvernichtung
Nach drei Jahren der Falschinformation hat das Kanzleramt gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn nun zugegeben, dass als verschwunden bezeichnete Originalakten des Kanzleramtes vorhanden sind; in diesem Falle Akten, die die Privatisierung der Mitteldeutschen Kaliwerke betreffen. Wir werden nicht nachlassen, bis auch die übrigen, angeblich verschwundenen Akten aus Schröders Dunkelkammer wieder ans Licht der Öffentlichkeit geraten. Bereits früher gab es Berichte, dass die Staatsanwaltschaft Bonn vom Bundeskanzleramt als fehlend bezeichnete Akten entdeckt hatte.
Jetzt stellt sich die Frage, ob der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Steinmeier, und seine Helfer amtlich und in strafbarer Weise gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn falsche Anschuldigungen erhoben haben und die Staatsanwaltschaft deshalb Ermittlungen aufnehmen muss. In diesem Zusammenhang müsste die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Räumlichkeiten des Bundeskanzleramtes und ggf. weitere Gebäude der Regierung nach den angeblich verschwundenen Kanzleramtsakten zu durchsuchen sind. Um Licht in die Verleumdungskampagne der Führungsspitze des Bundeskanzleramts zu bringen, habe ich folgende Fragen gestellt: Trifft es zu, dass der Ermittlungsführer des Bundeskanzleramts im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, während seiner Vorermittlungen die Staatsanwälte beim Landgericht Bonn ins Vertrauen gezogen und ihnen zugesichert habe, sämtliche Erkenntnisse an sie weiterzuleiten?
Welche Kontakte und auf welcher Rechtsgrundlage hat der Ermittler im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, mit der Staatsanwaltschaft Bonn gehabt?
Angebliche Bestechung im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol.
Die rot-grüne Bundesregierung wollte der Regierung Kohl mit der Privatisierung von Leuna den Stempel der Korruption aufdrücken. Fakten spielten bei diesem Vorwurf keine Rolle. Weder Untersuchungsausschüsse noch Staatsanwaltschaft oder EU-Kommission haben Hinweise für eine strafbare Handlung gefunden. Deswegen hat sich die rot/grüne Bundesregierung, die heute den Eindruck erweckt, Leuna-Akten seien vernichtet worden, als Nebenklägerin aus dem Elf- Aquitaine-Prozess zurückgezogen. Die von der Bundesregierung beauftragten Anwälte begründen dies damit, dass die Bundesregierung es `nicht mehr für opportun hält, ihren Status als Nebenkläger in diesem Verfahren aufrecht zu erhalten.´
Eine Unverschämtheit ist es, wenn das Bundeskanzleramt wie berichtet gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn zwar auf Ermittlungsverfahren der EU-Kommission in Sachen Leuna hinweist, aber das Ergebnis vom 30.10.2002 verschweigt: `keine Hinweise auf eine Überhöhung der Kosten oder unkorrekte Verbuchungen´. Hierzu haben die Abgeordnete Gitta Connemann, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Christoph Bergner und Ingo Wellenreuther u. a. folgende Fragen gestellt:
Inwieweit trifft der Bericht der WELT vom 3. Juni 2003 zu, dass die Bundesregierung auf eine weitere Verfolgung der Nebenklage in dem derzeit in Paris laufenden Prozess gegen frühere Manager von Elf- Aquitaine verzichtet hat und die Anwälte der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Gericht erklärt haben: Die Bundesrepublik Deutschland und die BvS haben uns in Kenntnis gesetzt, dass sie es nicht mehr für opportun halten, ihren Status als Nebenkläger in diesem Verfahren aufrechtzuerhalten?
Seit wann war die Bundesrepublik Deutschland in dem in Paris laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren als Privatbeteiligte zugelassen, und welche Gründe waren maßgebend, sich als Privatbeteiligte an diesem Verfahren zu beteiligen?
Was ist das Ergebnis der Auswertung der Unterlagen, die den Anwälten der Bundesrepublik Deutschland aus den Ermittlungsakten in dem in Paris laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unter anderem gegen verschiedene ehemalige Mitarbeiter von Elf-Aquitaine überlassen wurden?
Wie hoch sind die durch die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland als Privatbeteiligte in diesem Verfahren insgesamt für die Bundesrepublik Deutschland entstandenen Kosten?
Wie lautet konkret die Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Beihilfen für die Leuna-Raffinerie rechtmäßig waren?
Hat die Bundesregierung vor der Entscheidung der EU-Kommission, dass die Beihilfen für die Leuna-Raffinerie rechtmäßig waren, Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission erhalten?
Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen die Entscheidung der EU-Kommission zu den Beihilfen für die Leuna-Raffinerie bekannt, dass die Behauptungen, es seien überhöhte Investitionskosten angegeben worden, um höhere Beihilfen in Anspruch nehmen zu können, unbegründet waren und die Zahlungen für den Bau der Anlage ordnungsgemäß vorgenommen und verbucht wurden?
Besteht die Taskforce Leuna/Minol weiter, die lt. Mitteilung des BMF vom 8. Mai 2002 ihre Ermittlungen bis auf weiteres eingestellt haben soll?
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