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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bayern, Hessen, Brandenburg und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion präsentieren Vorschläge zur Entlastung und Beschleunigung der Justiz

Berlin (ots)

Die Justizminister Bayerns, Hessens und
Brandenburgs sowie der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben heute in Berlin den Entwurf des „1.
Justizbeschleunigungsgesetzes" vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es,
Straf- und Zivilprozesse zu beschleunigen, zu straffen und damit
zugleich die Justiz zu entlasten. Der gemeinsame Gesetzesantrag soll
am 20. Juni 2003 im Bundesrat beraten werden.
„Seit mehreren Jahren werden von den Ländern Entlastungsmaßnahmen 
für die Justiz angemahnt. Die Bundesregierung hat die bisher 
unterbreiteten Vorschläge aber immer wieder zurückgestellt. Damit 
muss jetzt Schluss sein! Wir brauchen dringend einige praktikable 
Lösungen, um der ständigen Überlastung unserer Gerichte und 
Staatsanwaltschaften wirkungsvoll zu begegnen", betonten der 
Bayerische Justizminister Dr. Manfred Weiß, der Hessische Minister 
der Justiz, Dr. Christean Wagner, und die Brandenburgische 
Justizministerin Barbara Richstein übereinstimmend.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Norbert Röttgen, ergänzte: „Schon nach weniger als 1 ½ Jahren steht
fest: Die rot-grüne Justizreform hat die Gerichtsverfahren nicht
vereinfacht oder beschleunigt, sondern belastet und verzögert. Mit
dem angekündigten Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes gesteht
die Bundesjustizministerin dies einerseits ein, andererseits fehlt
ihr aber der Mut zur konsequenten Korrektur im Zivilverfahren ebenso
wie der Mut zur konsequenten Reform im Strafverfahren."
Für zivilgerichtliche Verfahren sieht der Entwurf des
Justizbeschleunigungsgesetztes unter anderem vor, dass Beweisfragen,
die in einem Strafprozess bereits überzeugend geklärt wurden, im
nachfolgenden Zivilprozess bindend sind. Bayerns Justizminister Dr.
Weiß erklärte hierzu: „Das geltende Recht lässt die Übernahme
strafprozessualer Erkenntnisse in den Zivilprozess nur eingeschränkt
zu. Deshalb müssen Zeugen häufig erneut vernommen werden. Dieser
Formalismus belastet die Opfer einer Straftat und bedeutet für die
Zivilgerichte einen überflüssigen Aufwand. Deshalb müssen die
entscheidungstragenden Feststellungen eines Strafurteils für den
nachfolgenden Zivilprozess künftig bindend sein."
Im Bereich des Zivilprozessrechts erscheint Justizminister Wagner
die Beseitigung der sachlich verfehlten Dokumentationspflicht für
richterliche Hinweise und des obligatorischen Güteverfahrens
besonders wichtig. Beide durch das Zivilprozessreformgesetz
eingeführten Neuerungen zwingen die Gerichte zu unpraktischen
Verfahrensweisen und vergeuden kostbare Verhandlungszeit. Wagner
führte hierzu aus: „Aufgrund der Neuregelung muss der Richter
schematisch zum obligatorischen Gütetermin laden, oft ohne überhaupt
schon ein Standpunkt der Gegenseite zu kennen.“ Der Entwurf des
Justizbeschleunigungsgesetzes sieht daher die Aufhebung beider
Institute vor.
„Viele Rechtsförmlichkeiten,“ so die brandenburgische
Justizministerin Barbara Richstein, „gehören auf den Prüfstand – so
auch der bislang ausschließlich gerichtliche Vergleichsvorschlag der
den Parteien nochmals förmlich zugestellt werden muss, obgleich
gerade selbiger oftmals in der Rechtswirklichkeit von den Parteien
selbst zuvor ausgehandelt worden war.“
„Schnellere vollstreckbare Justizentscheidungen sind
standortsichernde Wirtschaftsfaktoren“, so Justizministerin Richstein
weiter. Im Strafverfahrensrecht sieht der Entwurf in Anlehnung an das
Jugendstrafrecht ein Wahlrechtsmittel vor. Das heißt: Dem
Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft stehen nach ihrer Wahl
entweder Berufung oder Revision gegen ein erstinstanzliches
Strafurteil zu. Justizminister Weiß: „Nach geltendem Recht stehen bei
Verfahren, die beim Amtsgericht beginnen, drei Instanzen zur
Verfügung, bei Sachen mit schwereren Taten, die erstinstanzlich vom
Landgericht verhandelt werden, aber nur zwei. Diesen Widerspruch
wollen wir beseitigen. Es ist nicht einzusehen, dass der Ladendieb
drei Instanzen haben muss, obwohl beim Mörder auch zwei genügen."
Unter den Gesichtspunkten von Zeitersparnis und Verfahrensökonomie
müsse sich der Blick insbesondere auch auf die besonders effizienten
Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens und des beschleunigte
Verfahrens richten. „Die beschleunigten Verfahren im Strafprozess
geben das Signal an die Öffentlichkeit, dass die Justiz schnell
reagieren kann, wenn es darauf ankommt. Wir haben in Hessen
eindrucksvolle Erfolge bei der Ausweitung des beschleunigten
Verfahrens und mittlerweile einen Anteil von fast 10% erzielt.
Weitere Steigerungen sind möglich, bedürfen aber der Unterstützung
durch den Gesetzgeber", erklärte Justizminister Wagner. Weiter sagte
er: „Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist es von immenser
Wichtigkeit, dass Straftaten zeitnah geahndet werden. In einfach
gelagerten Fällen kann mit der Durchführung des beschleunigten
Verfahrens die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen." „Der weitere
Ausbau der beschleunigten Verfahren durch die Ausdehnung des
Strafrahmens auf zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine zielklare 6-
wöchige Verfahrensfrist sind ein wichtiger Schritt in Richtung
Verstärkung des Opferschutzes – weg vom Täterstrafrecht,“ so die
Brandenburgische Justizministerin Richstein hierzu. Mit einer
Erweiterung des möglichen Strafrahmens auf zwei Jahre Freiheitsstrafe
im beschleunigten Verfahren und auf Bewährungsstrafen von bis zu zwei
Jahren im Strafbefehlsverfahren könne ein wesentlicher Beitrag zur
Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften geleistet werden,
ohne dass Einbußen durch den Beschuldigten hinzunehmen wären.
„Beschleunigung im Justizalltag stärkt die Bürgerakzeptanz und
erleichtert den Opfern die persönliche Aufarbeitung des Erlebten“, so
Justizministerin Richstein abschließend.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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