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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

von Klaeden: Fragen zum Skandal Schröder/Hirsch

Berlin (ots)

Zu Berichten über die Einstellung des
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen angeblich
verschwundener Akten und Daten im Bundeskanzleramt erklärt der
parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Eckart von Klaeden MdB:
Der durch den „Einstellungsvermerk“ der Staatsanwaltschaft Bonn
bekannt gewordene Skandal von regierungsamtlichen falschen Vorwürfen
wegen angeblicher unzulässiger Datenlöschung und angeblicher
Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt vor dem Regierungswechsel zu
Bundeskanzler Gerhard Schröder habe ich zum Anlass für nachstehende
Fragen an die Bundesregierung genommen:
„Hält die Bundesregierung daran fest, dass die Bestellung von Dr.
Burkhard Hirsch vom 2. Februar 2000 zum Vorermittlungsführer vor dem
4. Dezember 2000 beendet wurde (vgl. BT-Drs. 14/4915) und falls ja,
wie erklärt sich die Bundesregierung den von Dr. Burkhard Hirsch
vermittelten Eindruck (z.B. in den ARD-Tagesthemen vom 17. April
2003), er sei in dieser Angelegenheit weiterhin informiert?“
„Ist der Bundesregierung die Akte 50 Js 816/00 StA Bonn
(Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Datenlöschungen usw.)
bekannt, und falls ja, hält sie aufgrund der darin enthaltenen
Niederschriften über die Vernehmung von Herrn Dr. Burkhard Hirsch
sowie von Zeugen, die unzulässige Vernehmungsmethoden von Dr.
Burkhard Hirsch gegenüber der Staatsanwaltschaft behaupteten (vgl.
hierzu auch BT-Drs. 14/9300, S 432), auch im Nachhinein Herrn Dr.
Burkhard Hirsch für einen geeigneten Ermittlungsführer im
disziplinaren Vorverfahren?“
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Chef des
Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Steinmeier, bestellte im
Februar 2000 Burkhard Hirsch zum Ermittlungsführer im Rahmen von
disziplinaren Vorermittlungen mit dem Ziel, dem Verdacht angeblicher
unzulässiger Datenlöschungen und dem angeblichen Verschwinden von
Akten, z.B. betreffend Leuna und andere
Privatisierungsangelegenheiten nachzugehen. Ergebnis dieses
Verfahrens war ein umfänglicher Bericht, der in einem recht
umstrittenen Verfahren zustande gekommen war. Dieser Bericht wurde
Gegenstand einer Strafanzeige des Bundeskanzleramtes wegen
angeblicher Datenlöschungen. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete
daraufhin ein Verfahren ein, das sich auch mit angeblich
verschwundenen Akten beschäftigte. Allerdings ergab sich für die
Staatsanwaltschaft Bonn kein Anfangsverdacht, so dass sie weitere
Ermittlungen nicht durchführen wollte. Dazu wurde sie aber vom
Generalstaatsanwalt angehalten. Mit einem umfänglichen, auf
Einstellung zielenden Vermerk kam die Staatsanwaltschaft Anfang 2002
zu dem Ergebnis, dass strafrechtliche Vorwürfe nicht bestünden, und
gab diesen Vermerk dem Bundeskanzleramt zur Stellungnahme. Die lange
hinausgezögerte Stellungnahme des Bundeskanzleramtes nahm die
Staatsanwaltschaft zum Anlass für weitere Ermittlungen. Jetzt hat die
Staatsanwaltschaft, wie der Presse zu entnehmen ist, einen über
200seitigen, auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zielenden
Vermerk dem Bundeskanzleramt zugeleitet.
Im Ergebnis handelte es sich bei den von Bundeskanzler Schröder zu
verantwortenden und von Burkhard Hirsch durchgeführten Maßnahmen um
eine regierungsamtliche Verleumdungsaktion gegenüber der Regierung
Helmut Kohl.
Die CDU/CSU-Fraktion im Spendenuntersuchungsausschuss hat im
Schlussbericht (Minderheitenvotum) zu den Aktivitäten Burkhard Hirsch
ausführlich Stellung genommen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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