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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Union will Position nicht erwerbstätiger Ehegatten verbessern

Berlin (ots)

Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Stärkung der
Rechtsposition nicht erwerbstätiger Ehegatten, den die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein- gebracht hat, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr. Norbert Röttgen
MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf in
den Bundestag eingebracht, der die Rechtsposition und die
wirtschaftliche Absicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten verbessern
soll. Ehepartner, die den ehelichen Haushalt führen und kein eigenes
Einkommen haben, sollen ein Recht auf angemessene Teilhabe an den
Einkünften erhalten, die für den Unterhalt der Familie bestimmt sind.
Bislang sichert der Paragraph 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der
beide Eheleute zum Familienunterhalt verpflichtet, lediglich einen
gegenseitigen Anspruch auf angemessenen Unterhalt, der jedoch anders
als andere Unterhaltsansprüche innerhalb der Familie nicht zwingend
auf Geld gerichtet ist. Ein ausdrückliches Teilhaberecht am
finanziellen Beitrag des erwerbstätigen Ehepartners zum
Familienunterhalt wird den Hausfrauen und Hausmännern bislang nicht
eingeräumt. Die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Ergänzung
stellt dies klar und erkennt damit den Beitrag der nicht
erwerbstätigen Ehepartner zum Familienunterhalt an.
Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion verhindert, dass die so
genannte Haushaltsführungsehe in der gesellschaftspolitischen
Anerkennung in ein Abseits gerät. Gerade weil die Familienpolitik auf
der grundsätzlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau basiert und
die partnerschaftliche Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft
fördern will, muss sie auch für Hausfrauen und Hausmänner die
rechtlichen Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Position in
der Ehe bieten. Dafür muss vor allem die wirtschaftliche Absicherung
verbessert werden. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes
war im April 1997 in 31 Prozent der Ehen nur einer der Gatten
erwerbstätig, in 79 Prozent der Fälle war dies der Ehemann. Die
derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt lässt nicht vermuten, dass
sich diese Zahlen deutlich verringern werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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