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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krings/Klöckner: Leben zweiter Klasse?

Berlin (ots)

Anlässlich des Votums des Nationalen Ethikrates
erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und die
stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe, Julia Klöckner MdB:
Der Nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich für eine
eingeschränkte Freigabe der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik
(PID) ausgesprochen. Danach dürften Ärzte in ausgewählten Zentren für
künstliche Befruchtung Embryonen probeweise erzeugen und genetischen
Tests auf Schäden am Erbmaterial - also Erbkrankheiten- unterwerfen.
Die Folgen einer Freigabe der PID sind in ihrer Dimension kaum
abzuschätzen; eine Infragestellung vieler Werte würde dadurch
ausgelöst. Wir halten die PID schon im Ansatz für falsch. Der Mensch
darf nicht der Überschätzung erliegen, sich zum Schöpfer
aufzuschwingen. Es kann nicht angehen, dass hier politisch der Weg
gebahnt wird für eine beliebige Embryonenauswahl: nach Geschlecht
oder genetisch beeinflussten Merkmalen. Eine Freigabe eröffnet das
höchst fragwürdige Begehren nach ‚Designerbabies'.
Die Befürworter der PID verweisen auf den Zeugungswunsch von
Eltern mit schweren Erbkrankheiten, die das Risiko eines kranken
Kindes gegen Null fahren möchten. Aber der Zweck heiligt nicht die
Mittel. Und auch die vom Ethikrat geforderte "enge Begrenzung" der
PID auf unheilbare Erbkrankheiten stellt keinen Ausweg dar. Sie führt
vielmehr zwangsläufig zur staatlichen Erstellung eines Kataloges von
Krankheiten, die eine Tötung rechtfertigen.
Eine solche Diagnostik würde die Frauen unter erheblichen Druck
setzen, alles medizinisch Mögliche zu tun, um genetisch unbelastete
Kinder zu gebären. Schon die Qualifizierung eines Embryos als
‚lebensunwert' markiert die Konsequenzen, die sich aus der PID
ergäben: Schwerkranke oder Behinderte würden als fahrlässig nicht
verhinderte Unfälle diskriminiert. Damit würde die PID gegen das
Diskriminierungsverbot des Artikels 3, III GG, die Menschenwürde des
Artikel 1, I GG sowie das Recht auf Leben des Artikels 2, II GG
verstoßen. Für uns gibt es hier eine klare Prämisse, nämlich die
Frage, ob Leben geschenkt wurde oder nicht. Ein Embryo entsteht durch
die Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ist somit Leben. Alles
andere wäre eine willkürliche Festsetzung. Eine Zeugung auf Probe
oder gar eine Aussonderung darf es nicht geben.
Außerdem hätte die Zulassung von PID unabsehbare Folgen für eine
andere Debatte: Wenn PID sich in Deutschland etabliert, muss um den
Schutzstatus der Embryonen in Deutschland gebangt werden, womit das
Verbot des Embryonengebrauchs für die Stammzellforschung aufgeweicht
werden würde.
Diese ethischen Grundfragen des Lebens und unserer Gesellschaft
gehören unter allen Umständen ins Parlament. Sie dürfen auf keinen
Fall einem Gremium anvertraut werden, dem jegliche demokratische
Legitimation fehlt. Wir begrüßen daher die Einsetzung der
Enquete-Kommission zur Bioethik, die die Union schon seit Oktober
vergangenen Jahres gefordert hat. Eine solche Kommission wird sich
wissenschaftlichen Sachverstandes bedienen können. Ihre
Entscheidungen und Empfehlungen werden aber von gewählten und
politisch verantwortlichen Volksvertretern getroffen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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  • 12.02.2003 – 12:58

    Hinweis

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