Meister: Berechnung des Steueraufkommens aus dem so genannten "Steuervergünstigungsabbaugesetz" bleibt im Dunkeln
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beratung des "Steuervergünstigungsabbaugesetz" (StVergAbG) im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Michael Meister MdB:
Es ist nicht auszuschließen, dass die Mehrbelastungen durch das "StVergAbG" höher ausfallen als bisher angenommen. Weder auf mündliche noch auf schriftliche Nachfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden die Berechnungen offen gelegt, die dem geschätzten Mehraufkommen einzelner Maßnahmen zugrunde liegen.
Frau Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums, erklärte, eine umfassende Dokumentation der Schätzgrundlagen stehe nicht zur Verfügung und sei wegen des hohen Aufwandes nicht zu leisten.
Konkret hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefragt, wie sich etwa das Aufkommen bei der Auflösung der Jubiläumsrückstellungen (1 Md. Euro) berechnet. Allein die Rückstellungen bei den 30 größten Dax-Unternehmen dürften höher sein als von der Bundesregierung angenommen. Ferner wurde nach der Berechnung des Mehraufkommens aus der Abschaffung der Lifo-Methode, eine Bewertungsmethode für Vorratsvermögen, gefragt (400 Mio. Euro).
Sie setzt Erkenntnisse über Art, Höhe und Bewertung der Vorräte voraus, die nicht plausibel erläutert werden konnten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fragt sich, warum alle diese Grundlagen dem Parlament nicht vorgelegt werden. Eine annähernd sichere Abschätzung der Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist doch wohl von volkswirtschaftlich hoher Bedeutung. Dies zeigt einmal mehr die unsolide Arbeit der Regierungskoalition. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Das beschäftigungs- und investitionsfeindliche "StVergAbG" muss abgelehnt werden.
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