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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Dautzenberg: Stabilitätsziel der Europäischen Zentralbank auch institutionell absichern

Berlin (ots)

Zum geplanten Rotationsverfahren im Rat der EZB
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Leo Dautzenberg MdB:
Die Europäische Zentralbank ist Garant für eine
stabilitätsorientierte Geldpolitik. Dies muss auch in der künftig
erweiterten Union und einem später größeren Euroraum gelten.
Der EZB-Rat hat im Januar 2003 einen Vorschlag für das künftige
Abstimmungsverhalten im EZB-Rat vorgelegt, der ein gewichtetes
Rotationsverfahren für die Abstimmungen vorsieht. Demnach sind auch
große Staaten des Euro-Raums wie Deutschland im EZB-Rat zumindest
zeitweilig nicht stimmberechtigt. Kleineren Mitgliedstaaten des
Euro-Raums wird ein höheres Stimmgewicht zugemessen als es ihrer
Wirtschaftskraft und Bevölkerung entspricht.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschäftigt sich mit
dieser Thematik auf Antrag der CDU/CSU ausführlich in seiner Sitzung
am Mittwoch, dem 12. Februar.
Die Union setzt sich dafür ein, die Stabilitätsverpflichtung der
EZB auch in einer erweiterten Union institutionell abzusichern. Jede
Reform muss vor allem sicherstellen, dass die EZB ihre Hauptaufgabe,
nämlich die Durchführung einer für den gesamten Euroraum
einheitlichen, stabilitätsorientierten Geldpolitik erfüllen kann.
Gerade jetzt, da sich die rot-grüne Bundesregierung immer mehr vom
europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet, ist es
notwendig, die EZB als Garant der Geldwertstabilität zu stärken.
Zwar ist die vom EZB-Rat angestrebte Begrenzung der Stimmrechte
mit Blick auf eine höhere Entscheidungseffizienz zu begrüßen. Es gibt
jedoch zwei Einwände zu bedenken:
Erstens sitzen nach wie vor alle nationalen Zentralbankpräsidenten
mit Rederecht ausgestattet im Rat. Dies ist einer konstruktiven
geldpolitischen Diskussion eher abträglich. Gerade nicht
abstimmungsberechtigte Teilnehmer könnten sich nicht an die
Entscheidungen gebunden fühlen und durch öffentliche Äußerungen für
Konfusion sorgen.
Zweitens sind kleine Länder verhältnismäßig stark
überrepräsentiert. So könnten nach Berechnungen des DIW im Extremfall
9 Länder, die lediglich 6% des BIP im Euroraum repräsentieren,
Mehrheitsentscheidungen im EZB-Rat herbeiführen. 
   Die Ablehnung dieser Überrepräsentierung erfolgt dabei nicht aus
einer national geprägten Denkweise heraus. Vielmehr liegt hier die
Überlegung zu Grunde, dass durch die Regelung das Ziel der EZB, eine
dem gesamten Euroraum angemessene Geldpolitik zu betreiben, gefährdet
wird! Stattdessen bestünde die Gefahr, dass nur ein sehr kleiner Teil
der europäischen Wirtschaft in den EZB-Entscheidungen berücksichtigt
würde. Ein Beschluss der EZB berücksichtigt die gesamtwirtschaftliche
Lage eher, wenn die Notenbankpräsidenten einen möglichst großen
Anteil des EU-BIP vertreten!
Die Union ist deshalb der Ansicht, dass verschiedene
Reformalternativen nochmals eingehend geprüft werden sollten, um die
oben beschriebene Problematik zu entschärfen.
In der öffentlichen Diskussion stehen dabei verschiedene
Vorschläge zur Debatte.
Ein permanentes Stimmrecht für die großen Länder nach Vorbild der
amerikanischen Notenbank - etwa gemäß der detaillierten Vorstellungen
des DIW - wäre denkbar. Ebenso sollte eingehend diskutiert werden, ob
nicht ein Zweistufen-Modell optimal sein könnte, bei dem der EZB-Rat
in seiner heutigen Zusammensetzung ein- bis zweimal jährlich die
Leitlinien der Geldpolitik vorgibt, während ein verkleinertes, im
Kern aus dem Direktorium bestehendes Gremium die konkrete Umsetzung
der Beschlüsse vornimmt. In diesem Zusammenhang könnte auch die
Geldpolitik im engeren Sinne von anderen zentralbanktypischen
Aufgaben, wie etwa der Bankenaufsicht, getrennt werden.
Auch wenn bisher geplant ist, dass der ECOFIN-Rat in der zweiten
Februarhälfte oder Anfang März 2003 eine Entscheidung trifft, dürfen
diese Alternativen nicht unter Hinweis auf zeitliche Zwänge vom Tisch
gewischt werden! Sie müssen ergebnisoffen im Deutschen Bundestag
diskutiert werden! Eine einmal gefundene Linie muss dann von der
Bundesregierung - auch gegen politische Widerstände - in europäischen
Gremien entsprechend verfolgt werden.
Die Bundesregierung sollte darüber hinaus noch einmal sehr
kritisch prüfen, ob sie an ihrem Vorschlag festhält, im Wirtschafts-
und Finanzausschuss der EU (WFA) künftig den hochrangigen Vertretern
der nationalen Notenbanken das Teilnahmerecht entziehen zu wollen.
Auch in einer erweiterten Union muss die EZB Garant für die
Geldwertstabilität bleiben. Vorbild für die EZB muss die Bundesbank
bleiben.
Deshalb sind auch alle Bestrebungen von Rot-Grün zurückzuweisen,
den Stabilitätspakt flexibler auszulegen und damit aufzuweichen. Die
Konvergenzkriterien von Maastricht müssen auch weiterhin die
existenziellen Grundlagen für die Stabilität des Euros bilden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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