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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Trotz Scheitern des Zuwanderungsgesetzes Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler gekürzt

Berlin (ots)

Zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Marie-Luise Beck MdB, auf eine Schriftliche Frage zur Förderung der
Integrationsmaßnahmen für die Spätaussiedler erklärt der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist vor dem
Bundesverfassungsgericht gescheitert, für die deutschen
Spätaussiedler entfaltet es aber gerade im Hinblick auf die so
wichtigen Integrationsmaßnahmen schädliche Wirkungen.
Unbeeindruckt vom Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes
setzt die Bundesregierung die für eine Integration der deutschen
Spätaussiedler so wichtigen Sprachfördermaßnahmen lediglich in dem
Umfang fort, die im rot-grünen Zuwanderungsgesetz vorgesehen waren.
Dies geht aus einer Antwort der zuständigen Parlamentarischen
Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Marie-Luise Beck MdB, auf die Frage nach einer
Fortführung der im Hinblick auf das gescheiterte Zuwanderungsgesetz
beendeten Sprachförderungsmaßnahmen für die deutschen Spätaussiedler,
hervor.
Wörtlich schreibt Frau Beck:
"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
wird ab sofort wieder neue Integrationssprachkurse für junge
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asylberechtigte und
Kontingentflüchtlingen durchführen. Die Kurse sollen, wie es auch im
Zuwanderungsgesetz vorgesehen war, eine Dauer von 6 Monaten haben und
die Zeit bis zum Inkrafttreten eines neuen Zuwanderungsgesetzes
überbrücken."
Diese Umsetzung des gescheiterten Zuwanderungsgesetzes auf anderem
Wege ist strikt abzulehnen. Durch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2002 existiert das rot-grüne
Zuwanderungsgesetz nicht. Somit gilt das bisher bestehende Recht
fort.
Dies sollte dann auch für die Richtlinien, die den
Integrationsmaßnahmen für die Spätaussiedler zugrunde liegen, gelten.
Die rot-grüne Bundesregierung hat aber nach dem Scheitern des
Zuwanderungsgesetzes die Richtlinien nicht wieder in Kraft gesetzt,
welche die wichtigen Sprachkurse mit berufsorientierten Bestandteilen
ermöglicht haben. Auch die Deutsch-Integrationskurse für junge, nicht
mehr schulpflichtige Spätaussiedler zur Nachholung eines
Schulabschlusses existieren nicht mehr. Der Schaden für eine
erfolgreiche Integration ist enorm.
Durch die Beendigung der Maßnahmen im Hinblick auf das dann später
gescheiterte Zuwanderungsgesetz und das mehrmalige Hin- und
Herschieben von Zuständigkeiten zwischen den Ministerien und dem neu
gegründeten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind sowohl die
Träger der Integrationsmaßnahmen als auch die auf die Maßnahmen
dringend angewiesenen Spätaussiedler zutiefst verunsichert. Die
Bundesregierung muss daher, solange das bestehende Recht gilt, an der
Sprachförderung im bisherigen Umfang festhalten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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