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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach: Jugendhöchststrafe muss auf 15 Jahre erhöht werden

Berlin (ots)

Zu der Verurteilung des Mörders der zwölfjährigen
Vanessa aus Gersthofen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren durch
das Landgericht Augsburg erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Bei besonders schweren Verbrechen, wie der brutalen Ermordung der
erst 12jährigen Vanessa aus Gersthofen, müssen die Gerichte bei der
Anwendung von Jugendstrafrecht endlich die Möglichkeit erhalten,
deutlich höhere Strafen zu verhängen, als dies nach geltendem Recht
möglich ist. Die Strafe muss der Schwere der Schuld des Täters
entsprechen. Daher muss die Höchststrafe von 10 Jahren auf 15 Jahre
Jugendstrafe heraufgesetzt werden.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg drückte bei der
Urteilsverkündung sein Bedauern aus, dass er im Jugendstrafrecht
keine höhere Strafe als zehn Jahre aussprechen konnte. Allerdings
habe nicht die Justiz diese Höchststrafe festgesetzt, "sondern es war
eine Sache der Politik". Der Richter über den Täter: "Er hat ein
gewaltiges Maß an Schuld auf sich geladen und eine der schlimmsten
Taten begangen, die denkbar sind: Er hat ein unschuldiges Mädchen
niedergestochen  und unendliches Leid über die Familie gebracht." Das
Gericht wandte Jugendstrafrecht an, da durch die Biographie und die
Lebensumstände des Angeklagten erhebliche Reiferückstände angenommen
werden mussten.
Die Staatsanwältin sagte in Ihrem Plädoyer: "Ich bin sicher: wäre
er 21 Jahre alt gewesen, würde er zu lebenslänglich mit
Sicherungsverwahrung verurteilt."
Die rot-grüne Koalition sollte endlich ihren Widerstand gegen eine
notwendige Verschärfung des Jugendstrafrechts bei besonders schweren
Verbrechen aufgeben. In der vergangenen Wahlperiode hatte die
Koalition die entsprechenden Initiativen der Union stets abgelehnt.
In unserem Gesetzentwurf "zur Verbesserung der gesetzlichen
Maßnahmen gegenüber Kinder- und Jugenddelinquenz" - abgelehnt am 5.
Juli 2001 - (Bundestagsdrucksache 14/3189) hieß es: "Wird bei
Straftaten Heranwachsender Jugendstrafrecht angewandt, so beträgt das
Höchstmass der Jugendstrafe gegenwärtig zehn Jahre. Dieses Strafmaß
reicht bei schwerster Kriminalität oftmals nicht aus. Den Gerichten
muss die Möglichkeit eingeräumt werden, z.B. bei brutalen Mordtaten
Heranwachsender eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren zu verhängen."
Dies meint auch der Vorsitzende Richter in Augsburg, nicht aber
die rot-grüne Parlamentsmehrheit, die auch diesen Gesetzentwurf
abgelehnt hat.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in Kürze einen entsprechenden
Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag erneut einbringen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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