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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Brähmig/Sebastian: Rot-grüne Flugbesteuerungspläne sind kontraproduktiv und praxisfern

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen der
geplanten Besteuerung grenzüberschreitender Flüge auf die
Tourismuswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Tourismus der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Klaus Brähmig MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Wilhelm Josef Sebastian MdB:
Trotz drohender Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Unternehmen
und offensichtlicher technischer Schwierigkeiten bei der geplanten
Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende
Personenbeförderung im Luftverkehr scheint die Bundesregierung laut
ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
unbeirrt an ihrem Vorhaben festhalten zu wollen, obwohl dies nicht
nur EU-weit, sondern sogar weltweit einen Alleingang bedeuten würde.
Nach der außenpolitischen Isolierung steuert Deutschland damit auch
auf eine finanz- und wirtschaftspolitische Außenseiterrolle zu und
riskiert weitere Arbeitsplätze.
Statt die Befürchtungen von Wettbewerbsverzerrungen für deutsche
Fluggesellschaften und Flughäfen gegenüber ausländischen
Konkurrenzunternehmen zu entkräften, rechnet die Bundesregierung
sogar selbst mit "Ausweichreaktionen" von Fluglinien. Wären Wachstum
und Beschäftigung wirklich oberstes Ziel der Bundesregierung, würde
sie nicht diese zusätzliche, konsumdämpfende Kostenbelastung und die
Abwanderung von Verkehr auf Flughäfen in europäische Nachbarländer in
Kauf nehmen. Wäre die Attraktivität des Wirtschafts- und
Tourismusstandortes Deutschland der Bundesregierung wirklich wichtig,
würde sie nicht ausländische Investoren und Besucher durch den
absehbaren Wegfall von Flügen und Umsteigeverbindungen verprellen.
Und wäre eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der
Europäischen Union wirklich ein drängendes Anliegen der
Bundesregierung, müsste sie sich für ein EU-weites einheitliches
Vorgehen in dieser Frage einsetzen und nicht erst nach einem
Alleingang "die anderen Mitgliedstaaten davon zu überzeugen"
versuchen, ebenfalls auf die bisherige Steuerbefreiung zu verzichten
- wobei sie sich um die Antwort auf die eigene Bewertung der
Erfolgsaussichten drückt.
Monate nach der Festlegung in der Koalitionsvereinbarung und der
Einbringung der Flugbesteuerungspläne als Teil des
Steuervergünstigungsabbaugesetzes und kurz vor den abschließenden
Beratungen in den Bundestagsausschüssen kann die Bundesregierung
immer noch nicht angeben, wie der inländische Streckenanteil konkret
ermittelt werden soll, auf den sich das Besteuerungsrecht
Deutschlands beschränkt. Denn die Inlandsanteile variieren stark,
stehen erst nach Überfliegen der Grenze fest und sind abhängig von
Routenplanung, Flugsicherung, Verkehrssituation und Wetter. Diese
Frage sowie die Auswirkungen auf die Preisangaben von Reisebüros,
Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften würden gegenwärtig noch
geprüft, als "denkbare" Lösung werden lediglich durchschnittliche
Entgelte genannt. Praxisfern ist z.B. auch das Ziel, bei weltweit im
Ausland verkauften Flugtickets mit einem reinen Überflugverkehr die
Mehrwertsteuer für den deutschen Streckenanteil einzutreiben.
Nachdenklich sollte die Bundesregierung schließlich ihre eigene
Aussage stimmen, es sei nicht auszuschließen, dass Staaten außerhalb
der EU als Reaktion auf die einseitige Aufhebung der
Mehrwertsteuerbefreiung in Deutschland ihrerseits gezielt deutsche
Fluggesellschaften für in ihrem Luftraum zurückgelegte Flugstrecken
besteuern könnten, was zu weiteren massiven Wettbewerbsnachteilen in
einem ohnehin angespannten Luftverkehrsmarkt führen würde.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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