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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Alternativen zur PID aufzeigen

Berlin (ots)

Zum Gutachten des Nationalen Ethikrats zum Thema
Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer
MdB:
Mit einer beschränkten Zulassung von Präimplantationsdiagnostik
(PID), wie der Nationale Ethikrat sie empfiehlt, führt der Weg in die
falsche Richtung. Wir müssen stattdessen die Alternativen zur
Präimplantationsdiagnostik aufzeigen und fördern, so zum Beispiel die
Polkörperdiagnose an der unbefruchteten Eizelle. Wir brauchen
außerdem dringend ein dichtes Netz von genetischen Beratungsstellen,
damit Paare mit Kinderwunsch mit ihren Fragen zu Erbkrankheiten und
genetischen Risiken nicht allein gelassen werden.
Die Empfehlung des Nationalen Ethikrats ist eine von vielen in den
vergangenen Wochen veröffentlichten Stellungnahmen zur PID, die der
Bundestag zur Kenntnis nimmt. Im Bundestag selbst hat die
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der Medizin" zur
Präimplantationsdiagnostik eindeutig Stellung bezogen: Sie empfiehlt,
PID in Deutschland nicht zuzulassen. Die Gesetzeslage in Deutschland
ist diesbezüglich klar. Die PID ist nach jetziger Rechtslage aus
guten Gründen nicht zugelassen. Das Embryonenschutzgesetz erlaubt
eine künstliche Befruchtung nur zum Zweck der Fortpflanzung. Bei der
PID kommt es aber zur Selektion und möglicher Verwerfung menschlichen
Lebens. Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Das gilt für das menschliche Leben von
Anfang an.
Der Wunsch von Paaren nach einem gesunden Kind ist mehr als
verständlich. Aber mit der Zulassung der PID entsteht das Problem der
Grenzziehung. Welche Kriterien setzen wir an? Ziel des Nationalen
Ethikrates ist es, die Grenzen möglichst eng zu ziehen. Aber wie soll
Eltern vermittelt werden, dass ihre Krankheit vielleicht nicht unter
die festgelegten Kriterien fällt? Die Folge wäre eine ständige
Diskussion und eine ständige Ausweitung der Kriterien. Das Beispiel
Belgien zeigt dies klar und deutlich: Dort ist PID trotz
Einschränkungen inzwischen auf dem Weg zu einer Routineuntersuchung.
Unser Embryonenschutzgesetz hat sich bisher bewährt und erfreut
sich hoher Anerkennung im In- und Ausland. Mit einer beschränkten
Zulassung der PID würde es in seinem Kern angegriffen.
Mit der Nichtzulassung von PID steht Deutschland nicht allein in
Europa und der Welt. Auch in anderen Ländern wie Irland, Österreich,
der Schweiz und Kanada ist die Präimplantationsdiagnostik verboten.
Bei der Präimplantationsdiagnostik darf es ebenso wie beim Klonen
menschlicher Embryonen kein "Nein, aber" geben, denn jede
Grenzziehung wirft weitere Fragen auf.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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