CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Hände weg vom
Ehegattensplitting!
Berlin (ots)
Anlässlich des bevorstehenden Abschlusses der Koalitionsverhandlungen von Rot-Grün zum Thema Kappung des Ehegattensplittings erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das Ehegattensplitting basiert auf der Vorstellung, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs bilden, in der jeder an den Einnahmen und Lasten des anderen wirtschaftlich zur Hälfte teil hat. Die Besteuerung von Ehepaaren darf dabei keinesfalls höher sein, als es eine einzelne Besteuerung der Ehepartner wäre. Dies ergibt sich laut Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Art. 6 GG. So ist das Splitting keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung, sondern eine an dem Schutzgebot des Artikel 6 Absatz 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare orientierte sachgerechte Besteuerung.
Geht man wie die Union für eine zukunftsorientierte Familienpolitik von einem Leitbild aus, bei dem die Ehepartner ohne Kinder im allgemeinen beide erwerbstätig sind und für die Zeiten der Kindererziehung möglichst beide Partner in immer wieder wechselnden Konstellationen Erwerbs- und Familientätigkeit vereinbaren, dann würde das Ehegattensplitting dem exakt entsprechen. Ob ein Partner das gesamte notwendige Familieneinkommen allein erwirbt oder jeder zur Hälfte oder in sonst einer Konstellation hat dann keinen Einfluss auf die Steuerhöhe.
Die Pläne der Grünen beträfen mehr als 5 Millionen Familien in Deutschland. Gerade diejenigen Eltern, die für die Kindererziehung für bestimmte Zeit auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, müssen die Verbesserung der Kinderbetreuung zukünftig selbst finanzieren, wenn es nach den Plänen der Grünen geht. Weiterhin beträfe die Kappung vor allem Eltern, die in der Vergangenheit wegen der Kinder auf Erwerbstätigkeit verzichtet haben und im Alter als kinderlos behandelt werden.
Einsparpotentiale werden immer bei kinderlosen Paaren vermutet. Allerdings besteht die weite Mehrheit der "kinderlosen" Paare aus Ehepaaren, deren Kinder aus dem Haus sind. Diese würden für eine früher gezielt propagierte und geförderte Lebensform nachträglich bestraft, zumal die Erwerbsaussichten von Frauen mit 50 Jahren nach 20 Jahren Erwerbsunterbrechung sehr schlecht sind.
Während bisher Familien vor allem bei den indirekten Steuern belastet und benachteiligt waren, folgt nunmehr eine zusätzliche einkommensteuerrechtliche Schlechterstellung.
Das Ehegattensplitting ist und bleibt für CDU und CSU ein bewährtes und sinnvolles Instrument für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei ihrer Entscheidung zwischen Haushalt und Beruf.
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