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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn/Dörflinger: Stärkung des Jugendschutzes misslungen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen abschließenden
Ausschussberatungen zum rot-grünen Entwurf eines Jugendschutzgesetzes
im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen
Bundestages erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie,
Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Dörflinger
MdB:
Der wachsenden Gewaltbereitschaft, gerade bei der jüngeren
Generation, müssen wir entschieden entgegentreten. Diesem Ziele
sollte ursprünglich der vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des
Jugendschutzes dienen. Durch das der Thematik unangemessene übereilte
Gesetzgebungsverfahren ist dies verhindert worden.
Die vorgelegten Regelungen können nur ein erster Schritt hin zu
einem wirksamen Jugendschutz sein und müssen konsequent zu Ende
gedacht werden, wie dies die CDU/CSU mit ihren Änderungsvorschlägen
getan hat.
Die durch das Projekt der Novellierung des Jugendschutzgesetzes
geweckten Erwartungen werden enttäuscht. Rot-Grün ignoriert nicht nur
die Ratschläge der Experten, sondern in erster Linie die Interessen
der schutzbedürftigen Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern und
Erzieher. Dies war das eindeutige Ergebnis der Ausschussanhörung
So hat die Union eine drastische Erhöhung des Bußgeldes bei
Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes vorgeschlagen, um
sowohl den abschreckenden wie auch repressiven Charakter der
Schutzregelungen zu unterstreichen, aber auch, um das
Verfolgungsinteresse zu erhöhen.
Ungehört blieben auch die Bedenken gegen eine Einführung der
personensorgeberechtigten Person, da dadurch die Schutzmaßnahmen wie
Alterskennzeichnung und Abgabeverbot von Alkohol- und Tabakwaren an
unter 16jährige aufgeweicht werden. So ist für diese Begleitperson
weder das Vorhandensein eines Autoritätsverhältnisses noch eine
ausdrücklich erklärte Vollmacht der Erziehungsberechtigten notwendig.
Fachkreise haben auch einstimmig mit der Union die
Unausgewogenheit des Anhörungs- und Beratungsverfahrens kritisiert.
So wurden die vor allem mitbetroffenen Eltern- und Familienverbände
aber auch die Verbände der Wirtschaft von Rot-Grün bewusst aus dem
Beratungsverfahren herausgehalten.
Die Union hat sich weiterhin für eine strikte Durchsetzung der
Einhaltung von Altersgrenzen beim Kinobesuch eingesetzt. Rot-Grün hat
jedoch mit der Einführung des Elternprivilegs durchgesetzt, dass die
Alterskennzeichnung ad absurdum geführt werden kann.
Durch die übertriebene Hektik des Gesetzgebungsverfahrens war es
nicht möglich, eine seit langer Zeit diskutierte jugendschützende
Fragestellung hinreichend zu berücksichtigen. Diese betrifft die
Frage, ob statt der bisherigen Altersdifferenzierung noch eine
weitere Schutzstufe zwischen 6 und 12 Jahren, etwa für 10jährige,
eingeführt werden soll.
In der Debatte über die jeweiligen konkreten Regelungen darf die
Wertediskussion nicht zurücktreten. Denn die schreckliche Tat von
Erfurt hat gezeigt: Schwerpunkt der Reform des Jugendschutzes muss
eine wirksame Prävention sein. Der rot-grüne Gesetzentwurf enthält
aber kaum wirksame und langfristig angelegte präventive Gesichtszüge.
Wir benötigen eine breite Allianz gegen jede Form von Gewalt und
deren hemmungsloser Darstellung. Wir müssen Jugendliche stark machen
gegen Gewalt.
Novellierung des Jugendschutzes muss Stärkung des Jugendschutzes
bedeuten, hier versagt Rot-Grün!

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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