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Paziorek/Grill: WHG-Novelle verfassungsrechtlich bedenklich - Union lehnt Regierungsentwurf ab

Berlin (ots)

Aus Anlass der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs
eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
erklären der umweltpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und der
Berichterstatter zum WHG im Umweltausschuss des Deutschen
Bundestages, Kurt-Dieter Grill MdB nach der Beratung im
Umweltausschuss:
Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes ist verfassungsrechtlich
bedenklich. Der Gesetzentwurf greift erheblich in die kommunale
Selbstverwaltung ein.
Die Union wird insbesondere aus diesem Grunde die geplante Novelle
ablehnen.
Nach Paragraph 1 a) Abs. 3 des Gesetzentwurfs wird durch
Landesrecht bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen
Wasserversorgung grundsätzlich aus ortsnahen Wasservorkommen zu
decken ist, soweit überwiegende Gründe der Allgemeinheit nicht
entgegenstehen.
Durch diese Regelung gibt der Bund einen konkreten
Regelungsauftrag an die Länder, die diesen keinen Spielraum mehr zur
Ausgestaltung gibt. Dies verstößt aber gegen Art. 75 Abs. 2 GG, nach
dem Rahmenvorschriften grundsätzlich keine in Einzelheiten gehende
oder unmittelbar geltende Regelungen beinhalten dürfen.
Mit der Bestimmung des Paragraph 1a) Abs. 3 des WHG verletzt der
Gesetzentwurf nicht nur Verfassungsrecht, er setzt sich auch über
eine 1 zu 1-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinweg. Diese
Abweichung von der Rahmenrichtlinie ist auch sachlich nicht
gerechtfertigt. Die Vorgabe, die Wasserversorgung ortsnah zu decken,
verletzt die kommunale Selbstverwaltung. Es muss den Kommunen selbst
überlassen bleiben, wie sie ihre Wasserversorgung am zweckmäßigsten
und kostengünstigsten organisieren.
Die Bundesregierung hat mit dieser Regelung einer konsensualen
Wasserpolitik die Grundlage entzogen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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