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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Unionsfraktion ruft noch heute das Bundesverfassungsgericht an

Berlin (ots)

Zum geplanten Vorgehen der Bundesregierung bei der
Beschaffung des Transportflugzeuges A400M, erklärt der Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird erneut das
Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn der Haushaltsausschuss mit
seiner rot-grünen Mehrheit am 13. März 2002 die Entsperrung der
Verpflichtungsermächtigung über 5,1 Mrd. EURO bewilligt. Die
Bundesregierung beabsichtigt nämlich, auf dieser Grundlage
verbindliche Verpflichtungen gegenüber unseren Vertragspartnern zur
Beschaffung von 73 Transportflugzeugen A400M zu einem Preis von
insgesamt 9,4 Mrd. EURO einzugehen. Die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen dafür liegen jedoch nicht vor.
Die Bundesregierung will dem Programmstart mit einer finanziellen
Beteiligung in Höhe von zunächst 5,1 Mrd. EURO zustimmen. Der
Differenzbetrag in Höhe von bis zu 4,3 Mrd. EURO soll erst in das
Haushaltsgesetz 2003 eingestellt werden. Für den Fall, dass dies
nicht geschehen sollte, verpflichtet sich die Bundesrepublik zur
Zahlung von Schadensersatz.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen elementare haushaltsrechtliche
Grundsätze und verletzt das parlamentarische Budgetbewilligungsrecht.
Die Verpflichtungsermächtigung ist für die Beschaffung der
A400M-Flugzeuge bestimmt, nicht für Schadensersatzleistungen infolge
fehlgeschlagener vertraglicher Absprachen. Die Aufteilung des
Beschaffungsvorhabens in zwei Trancen verstößt gegen die
haushaltsrechtlichen Prinzipien der Vorherigkeit und Vollständigkeit.
Bei der noch ausstehenden Entscheidung über den in den Bundeshaushalt
2003 einzustellenden Restbetrag wäre der Bundestag nach Inkrafttreten
des Vertragswerkes nicht mehr frei. Er hätte nur noch die Wahl
zwischen milliardenschweren Schadensersatzansprüchen oder einer
nachträglichen Absegnung des gesamten Vertragspakets.
Der einzige haushaltsrechtliche gangbare Weg ist die
Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu einen entsprechenden
Gesetzentwurf eingebracht.
Bei der Budgethoheit handelt es sich um ein Königsrecht des
Parlaments, das der Deutsche Bundestag auf gar keinen Fall aus der
Hand nehmen lassen kann. Die Bundesregierung darf es noch nicht
einmal ansatzweise aushöhlen.
Die Bundesregierung betreibt einen zynischen Umgang mit dem
Verfassungsorgan Deutscher Bundestag. Das verfassungswidrige
Verhalten der Bundesregierung und der sie tragenden
Koalitionsfraktionen macht einen erneuten Gang nach Karlsruhe
unausweichlich. Bereits vor der Sitzung des Haushaltsausschusses wird
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre Organklage zur Wahrung der Rechte
des Deutschen Bundestages in Karlsruhe einreichen und mit einem
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbinden, damit die
Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegenüber
unseren Vertragspartnern keine vollendeten Tatsachen schaffen kann.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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E -Mail: fraktion@cducsu.de

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