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Kauder: Wir müssen die Künstler schützen

Berlin (ots)

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder hat sich zum Spannungsverhältnis zwischen Wahrung des Urheberschutzes und der Freiheit des Internets geäußert. Der am heutigen Freitag in Spiegel-Online veröffentlichte Beitrag hat folgenden Wortlaut:

"Ich kann Schriftsteller und Musiker gut verstehen, die momentan so vehement den Schutz ihres geistigen Eigentums auch im Internet einfordern. Die Präsidentin der Deutschen Filmakademie, Iris Berben, hat kürzlich formuliert: "Ohne Urheberschutz geht im Kino das Licht aus." Diesem Satz können wir nur zustimmen.

Jeder Musiktitel, jedes Gedicht, jeder Film ist ein Werk, dem Respekt entgegenzubringen ist. Das gilt auch für die Artikel von Journalisten oder die Bilder von Fotoreportern. Dieser Respekt beinhaltet, dass derjenige voll über das verfügen können muss, was er geschaffen hat. Derjenige, der ein Werk nutzen will, muss grundsätzlich dem Urheber dafür etwas zahlen. Diese Prinzipien müssen weiter gelten.

Das Internet sollte aber nicht als Gegenspieler der Kultur angesehen werden. Das Internet ist ein Wissensmotor. Über das Internet wird Kultur verbreitet. Die Urheber werden sicher einräumen, dass das Internet die Popularität von Künstlern in besonderer Weise fördern kann - und zwar auch ohne riesige Werbeetats.

Ich selbst bin in den sozialen Netzwerken nicht aktiv. Ich habe immer noch Vorbehalte gegen diese Art der Kommunikation. Aber das ist ein anderes Thema. Wenn ich im Internet unterwegs bin, dann als Rezipient. Ich nutze mein iPad, um mich auf dem Laufenden zu halten. Mit Begeisterung lese ich die Online-Ausgaben verschiedener Zeitungen. Als Politiker bin ich über meine Homepage auch im Netz präsent.

Ich respektiere auch die, die über das Internet miteinander kommunizieren, andere an ihren Ideen teilhaben lassen wollen, ja selbstverständlich auch die, die andere mal auf das eine oder andere Musikstück oder einen Film hinweisen wollen, es "teilen". Auch das gehört zur Freiheit.

Internet und Schutz des geistigen Eigentums müssen ausgesöhnt werden Die bisherige Diskussion über den Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit des Internets war zu sehr von einem Schwarz oder Weiß gekennzeichnet. Beide Werte - die Wahrung des geistigen Eigentums und die Freiheit der Kommunikation im Internet - sind wichtig. Sie müssen zu einem Ausgleich gebracht werden. Das Internet und der Schutz des geistigen Eigentums müssen ausgesöhnt werden.

Dieser Ausgleich ist zunächst Aufgabe der Gerichte. Das ist nichts Neues. So ist es auch im Presserecht. Erst kürzlich hat das Landgericht Hamburg über die Pflichten von YouTube entschieden. Es hat ein salomonisches Urteil gefällt, das sowohl die Freiheit des Internet respektiert als auch den Urhebern von Musik gerecht wird. YouTube muss danach von sich aus nicht alle Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen prüfen. Es muss aber beanstandete Videos schnell aus dem Angebot nehmen - und der Anbieter muss vor allem dafür sorgen, dass sie nicht wieder eingestellt werden. Das ist ein echter Interessenausgleich.

Die Pflichten eines Anbieters wie YouTube sind damit klargestellt. Der Google-Konzern verdient eine Menge Geld mit seinem Angebot. Es ist kommerziell. Umso mehr kann von einem so großen Unternehmen verlangt werden, dass es mit dafür sorgt, die Rechte der Urheber zu wahren.

Die Politik muss genau beobachten, wie sich dieses Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Internet weiter entwickelt. In diesem Sinne diskutieren wir auch in unserer Fraktion seit längerem über die Chancen und den rechtlichen Rahmen für das Internet. Ich räume ein, dass auch bei uns unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen. Ich bin mir aber sicher, dass wir zu einer einheitlichen Linie kommen werden.

Schockstarre der anderen Parteien und Fraktionen Schaue ich auf die anderen Parteien und Fraktionen, so scheinen sie mir von einer Art Schockstarre befallen zu sein. Sie ist ausgelöst durch das Emporkommen der Piratenpartei, deren Markenzeichen die angeblich so schöne grenzenlose Freiheit des Internets ist. Keine der anderen Parteien scheint sich im Augenblick zu trauen, verantwortungsvoll über den beschriebenen Ausgleich der Interessen zu sprechen. Couragierte Politik muss dies aber tun.

Wenn von den Piraten etwa gefordert wird, jede Form von Musiktauschbörsen zu legalisieren, muss dem widersprochen werden. Nicht alles, was technisch geht, muss deshalb automatisch erlaubt sein. Wenn die Tauschbörsen einen kommerziellen Charakter haben, muss derjenige, der diese nutzt, das Urheberrecht ohne Wenn und Aber beachten. Anzeichen für eine kommerzielle Nutzung ist für mich stets, wenn das Angebot werbefinanziert ist. Es kann nicht sein, dass der Diebstahl einer CD im Supermarkt bestraft wird, das Herunterladen von Musik ohne Gegenleistung jedoch keine Folgen haben soll. Jede andere Lösung würde das Urheberrecht einseitig auf Kosten der Musiker entwerten.

Die Nutzer können mittlerweile auf andere Angebote ausweichen, wenn sie nicht unmittelbar die Musiktitel in den digitalen Warenhäusern kaufen wollen. Es etablieren sich gerade auch in Deutschland Anbieter, die gegen ein verhältnismäßig geringes Entgelt Zugriff auf große Musikdatenbanken ermöglichen.

Nachdenken über die Reichweite der digitalen Privatkopie Im Sinne des Ausgleichs zwischen den Interessen sollte in nächster Zeit über die Reichweite der digitalen Privatkopie nachgedacht werden. Das geltende Recht gestattet schon heute digitale Privatkopien. Allerdings darf das Original nicht kopiergeschützt sein.

Die Nutzer sind schon nach bisheriger Rechtslage in keiner so schlechten Position, wie manchmal dargestellt wird - zumal sich digitale Medien anders als Bücher um ein Vielfaches leichter reproduzieren lassen. Die Missbrauchsgefahr ist enorm. Auf der anderen Seite darf der Umgang mit Werken auch nicht überreglementiert werden. Dies würde der Verbreitung von Kultur schaden. Die Urheber gehen ja auch nicht leer aus. Denn als einer Art Gegenleistung zum legalen Kopieren wird bekanntlich eine Abgabe auf Speichermedien erhoben, die wiederum den Urhebern zugutekommt. Es wird nun die Frage diskutiert, ob das Recht der digitalen Kopie nicht auch auf kopiergeschützte Medien erweitert werden sollte. Die Mehrheit der Nutzer würde dies sicher begrüßen. Ich rate allerdings zu Vorsicht. Eine Korrektur des rechtlichen Kopierschutzes wäre ein gravierender Eingriff in das geistige Eigentum, der sehr wohl überlegt sein muss. Ob eine weitergehende Abgabe ein angemessener Ausgleich wäre, ist aus meiner Sicht zweifelhaft. Zunächst sollte auf alle Fälle beobachtet werden, ob nicht die Musikanbieter von sich aus die Erlaubnis zum Kopieren ausweiten, um etwa die Weitergabe von Titeln in der Familie zu ermöglichen.

Wir sind erst am Anfang der Diskussion um die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für das Internet. Der Ausgleich mit dem Urheberrecht ist nur ein Aspekt. Ähnlich wichtig ist die Sicherung der Persönlichkeitsrechte. Eins ist klar: Die Politik muss sich der Themen noch stärker annehmen. Das Internet verändert die Welt. Wir sollten dafür sorgen, dass das Internet ein echter Fortschritt bleibt."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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