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Vaatz/Baumann: Entschädigung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer tritt bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklären der 
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und 
Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz 
MdB und der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss, Günter 
Baumann MdB:
Im November des vergangenen Jahres hatte sich die Große Koalition 
insbesondere auf Initiative der ostdeutschen 
CDU-Bundestagsabgeordneten und der Vertriebenenpolitiker über die 
Entschädigung der ostdeutschen Kriegsspätheimkehrer geeinigt. Nach 
der alten Gesetzeslage hätte mit der Auszahlung erst ab dem 1. Januar
2009 begonnen werden können.
Mit dem Änderungsgesetz tritt die Entschädigungsregelung für 
ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft. 
Das Vorziehen der Inkrafttretung war für die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen des hohen Alters der Betroffenen ein
besonders wichtiges Anliegen. Besonders aus dem Blickwinkel der 
Nichtvererbbarkeit des Anspruchs war der späte Termin im Jahr 2009 
für uns sehr unbefriedigend.
Kriegsgefangene, die in den östlichen Teil Deutschlands entlassen 
wurden, erhalten eine nach der Dauer des Gewahrsams gestaffelte 
Entschädigung in Höhe von 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 
1948), 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro
(Entlassungsjahrgänge ab 1951).
Mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 
2008 in Höhe von voraussichtlich 15,8 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 
2009 von rund 1 Mio. Euro kann die Entschädigung für die Heimkehrer 
durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn nun zügig umgesetzt werden.
Der Anspruch auf Einmalentschädigung ist nicht pfändbar und auch 
nicht vererbbar, da das Gesetz an das Einzelschicksal der Betroffenen
anknüpft. Weiterhin wird die Leistung nicht auf einkommensabhängige 
Sozialleistungen angerechnet.
Endlich erhalten die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und 
Geltungskriegsgefangenen eine symbolische Anerkennung für ihr 
erlittenes Schicksal. Es war insbesondere die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich für eine Entschädigung der 
Spätheimkehrer eingesetzt hatte.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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