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Falk: Verdoppelung der Entschädigungs-Renten für Contergan-Geschädigte anerkennt ihre Lebensleistung

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung der beiden
Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU//CSU und SPD, einen 
Gesetzentwurf zur Verdoppelung der Entschädigungsrenten für 
Contergan-Opfer auf den parlamentarischen Weg zu bringen, erklärt die
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse 
Falk MdB:
Der gemeinsame Beschluss, Contergan-Geschädigte, die massiv unter 
den Spätfolgen ihrer Behinderung leiden, finanziell sehr viel besser 
zu unterstützen ist richtig und angemessen.
Mit dieser Entscheidung wird auch die Lebensleistung der 
Contergan-Geschädigten anerkannt, die sich in bewundernswerter Weise 
ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft und ihre Selbständigkeit 
mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten haben.
Das bis 1961 rezeptfrei erhältliche Schlafmittel Contergan löste 
einen der größten Medizinskandale aus. Weltweit kamen 10.000 Kinder 
zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt. Die meisten Opfer gab es in 
Deutschland.
Aus den Mitteln einer 1971 errichteten Stiftung, in die neben der 
Verursacherfirma Grünenthal auch der Bund Zahlungen leistete, wurden 
Entschädigungsrenten an die Opfer gezahlt, die je nach Schwere der 
Schädigung aktuell zwischen 121 Euro und 545 Euro monatlich liegen. 
Da die Mittel der Stiftung seit 1997 aufgebraucht sind, erfolgen die 
Zahlungen seitdem vollständig aus Bundesmitteln.
Die heute rund 50-jährigen Contergan-Opfer leiden unter Spätfolgen
ihrer Schädigung, die damals überhaupt nicht absehbar waren. Die 
jahrelangen Fehlbelastungen von Wirbelsäule und Gelenken haben 
Schmerzzustände und auch psychische Belastungen zur Folge.
Erschwerend für die persönliche Situation der Opfer kommt hinzu, dass
mit ihrem Älterwerden auch ihre Familienangehörigen älter werden, auf
deren Hilfe und Unterstützung sie angewiesen sind. Mit zunehmendem 
Alter sind sie daher immer stärker auf außerhäusliche Hilfe 
angewiesen.
Angesichts des Umfangs der Beeinträchtigungen, die weder durch 
Leistungen der Conterganstiftung noch der Sozialgesetze ausreichend 
abgefangen werden können (z.B. Haushaltshilfen, vorzeitiges 
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Renteneinbußen), ist die 
Verdoppelung der monatlichen Renten angemessen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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