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ZDF verbessert Vergütungsrahmen für Kreative

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Mainz (ots)

Das ZDF hat entschieden, die Bedingungen für die Berufsgruppen Kamera, Szenen- und Kostümbild sowie Editoren zu verbessern. Mit einer Selbstverpflichtungserklärung kommt der Sender den Forderungen der Urheberverbände entgegen und setzt weiter auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und die Wertschätzung für kreative Leistungen zum Ausdruck bringt.

Die neuen Vertragsbedingungen sehen eine wirtschaftliche Teilhabe an den Nutzungen vor und berücksichtigen dabei sowohl Forderungen der Berufsgruppen der Urheberallianz wie auch medienpolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Urheberinnen und Urheber der genannten Berufsgruppen werden in Form von Folgevergütungen an weiteren Nutzungen wirtschaftlich beteiligt.

Die Urheberallianz hatte das ZDF sowie die Network Movie GmbH zum Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Urheberrechtsgesetz aufgefordert. Betroffen sind vom ZDF selbst produzierte Inhalte sowie Produktionen, die die Network Movie GmbH für das ZDF herstellt. Nach erfolglosen Verhandlungsrunden wurde im Sommer 2020 ein Schlichtungsverfahren nach § 36 UrhG begonnen. Nachdem offenkundig wurde, dass erhebliche Mängel im Schlichtungsverfahren keine sachgerechte Lösung ermöglichen würden, hat sich das ZDF im Frühjahr 2024 aus dem Verfahren zurückgezogen. Weil das ZDF in der Folge den mängelbehafteten Einigungsvorschlag des Vorsitzenden abgelehnt hat, bleibt das eigentliche Schlichtungsverfahren ohne Ergebnis.

Unabhängig davon ist das ZDF an einem Ausgleich zwischen den Interessen der Berufsverbände an einer angemessenen Vergütung und dem für das ZDF geltenden Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit interessiert. Deshalb werden die folgenden Maßnahmen für die in der Urheberallianz zusammengeschlossenen Berufsbilder im Rahmen einer Selbstverpflichtung umgesetzt:

  • Bei Eigenproduktionen erfolgt eine Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Berufsverband.
  • Bei vollfinanzierten fiktionalen Auftragsproduktionen werden die tarifvertraglichen Regelungen durch die Selbstverpflichtung um Folgevergütungsregelungen ergänzt, welche die gesetzlichen Vorgaben der Angemessenheit der Vergütung und die branchenüblichen Standards für Pauschalabgeltungen deutlich übersteigen.
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