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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

++ BUND zum Recht auf Reparatur: Wichtiges Gesetz mit Abstrichen ++

Kommentar

26. Juni 2026 | 103

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

BUND zum Recht auf Reparatur: Wichtiges Gesetz mit Abstrichen

Gestern hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur umsetzt. Moritz Böttcher, Referent für Ressourcenpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommentiert:

„Mit diesem Gesetz können unsere Müllberge aus alten Waschmaschinen, Kühlschränken, E-Scootern oder Smartphones endlich kleiner werden. Wenn Hersteller künftig in der Pflicht sind, ihre Produkte zu reparieren und Ersatzteile bereitzustellen, ist das ein Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und langlebigeren Produkten. Denn Reparieren statt wegwerfen ist bisher für die Verbraucher*innen oft mit hohen Kosten verbunden und deshalb für viele Menschen keine echte Option. Das Gesetz regelt nun die Verantwortlichkeiten klarer.

Leerstellen bleiben aber. Preis und Dauer der Reparatur sollen ‚angemessen‘ sein – was das genau bedeutet, bleibt leider unklar. Hier herrscht nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für die Planungssicherheit von Unternehmen Nachbesserungsbedarf.

Das Gesetz stärkt Reparatur-Infrastruktur nicht ausreichend. Ob Produkte repariert werden, hängt maßgeblich vom Preis und der Verfügbarkeit der Dienstleistung ab. Notwendig sind deshalb ein bundesweiter Reparaturbonus oder die steuerliche Begünstigung von Reparatur-Dienstleistungen, etwa durch eine niedrigere Mehrwertsteuer. Das Gesetz erkennt diesen Umstand an, fordert aber die Bundesregierung lediglich auf, bestimmte Fördermaßnahmen zu prüfen.“

Hintergrund:

Das Recht auf Reparatur wird inzwischen als wichtiges Instrument für Ressourcen- und Verbraucherschutz sowie zur Förderung des lokalen Handwerks verstanden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll Reparaturen für Verbraucher*innen einfacher, transparenter und attraktiver machen, indem sie einen Rechtsrahmen schafft, der es ermöglicht, Reparaturen bei Herstellern oder Reparaturdienstleistern zu verlangen. Der Anwendungsbereich umfasst derzeit unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays wie Monitore und Fernseher, Schweißgeräte, Server und Datenspeicherprodukte, Smartphones und Tablets sowie Batterien für E-Bikes und E-Scooter.

Um Reparaturen zur Normalität zu machen und sie gegenüber dem Neukauf attraktiver zu gestalten, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Bisher fehlen gezielte Förderinstrumente zur Stärkung gewerblicher Reparaturinfrastrukturen, etwa durch Investitionszuschüsse, Qualifizierungsförderung oder verlässliche Rahmenbedingungen für neue Reparatur und Serviceangebote. Zudem könnten durch Maßnahmen wie einen bundesweiten Reparaturbonus oder die Absenkung der Mehrwertsteuer für Reparaturdienstleistungen auf sieben Prozent finanzielle Anreize geschaffen werden. Die bisher einzige auf nationaler Ebene in Deutschland umgesetzte Fördermaßnahme für Reparaturinfrastrukturen richtete sich an ehrenamtlich organisierte Repair Cafés: Von Dezember 2024 bis Februar 2025 konnten in Vereinen organisierte gemeinschaftliche Reparaturtreffs eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro erhalten.

Mehr Informationen:

Der BUND betreibt rund 30 Repair Cafés, die überall in Deutschland verteilt sind:

BUND Baden-Württemberg:

BUND Naturschutz Bayern:

BUND Berlin:

BUND Bremen:

BUND Hessen:

BUND Niedersachen:

BUND Nordrhein-Westfalen:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit mehr als 676.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Seit über 50 Jahren engagiert er sich unter anderem für eine ökologische Landwirtschaft, den Klimaschutz, den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Finanziert durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ist der BUND unabhängig von Politik und Wirtschaft.

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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