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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

++ BUND zur Novelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Natur erhalten, Umwelt schützen, statt Zerstörung erleichtern ++

Pressemitteilung

25. Juni 2026 | 102

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

BUND zur Novelle Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Natur erhalten, Umwelt schützen, statt Zerstörung erleichtern

  • Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schwächt Umwelt- und Naturschutz
  • Parlamentarische Verfahrensänderung nicht ausreichend – Bundestag sollte Gesetz ablehnen
  • Schutz von Mensch und Umwelt in Zeiten multipler Krisen unverzichtbar

Berlin. Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag Neuerungen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beschließen. Mit diesem Schritt kommt die Bundesregierung einer Verpflichtung nach, die das Europarecht und die Aarhus-Konvention stellt. Doch dem geforderten Geist der Konvention „Jeder Mensch soll sein Recht auf eine gesunde Umwelt vor Gericht einklagen können“ entspricht die Rechtslage in Deutschland damit nicht. Vielmehr soll durch die neuen gesetzlichen Regelungen die Klagemöglichkeit möglichst weit eingeschränkt werden. Dies führt nicht zu Bürokratieabbau und auch nicht zu Beschleunigung, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Patrick Rohde, stellvertretender Geschäftsführer des BUND: „Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau und schneller Planung schwächt der Staat ausgerechnet die, die Umweltverstöße stoppen sollen. Statt beispielsweise Grundwassergefährdung weiterhin wirksam vorzubeugen, schafft die Bundesregierung nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass rechtswidrige Genehmigungen erteilt werden und Bürger*innen sich nicht mehr juristisch wehren können.“

Schutz von Natur und Umwelt

Verbandsklagen sind kein Selbstzweck, sondern oft das letzte Mittel. Sie greifen zum Schutz der Umwelt dort, wo Behörden überfordert sind, wegschauen oder Gesetze missachten. Verbände wie der BUND nutzen ihre Klagerechte maßvoll und verantwortungsbewusst und setzen Schutz durch, wo er in der Umsetzung ignoriert wird.

Rohde: „Wer Klagerechte untergräbt, nimmt in Kauf, dass Umweltrecht nur noch auf dem Papier steht, aber niemand mehr da ist, der seine Einhaltung durchsetzt. Wir rufen die Parlamentarier*innen dazu auf, dem Gesetz nicht zu zustimmen. Statt unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, wird es mit dem Gesetz für Bürger*innen sowie für Umweltverbände künftig schwieriger, gegen Verstöße beim Umweltrecht vorzugehen. Für die Bürger*innen bedeutet das weniger Schutz. In Zeiten von Klimakrise, Artensterben und dem Verlust von Lebensräumen zudem ein fataler Schritt.“

Regierung schafft Bürokratie

Aus Sicht des BUND zeichnet der Gesetzentwurf ein Staatsbild, in dem die Regierung ihren Bürger*innen nicht vertraut. Statt sinnvollen Bürokratieabbau voranzutreiben, schafft die Regierung zudem einen unnötigen Berg an Bürokratie für Gerichte, Behörden und Umweltverbände. Der Umweltverband fordert die aufschiebende Wirkung von Klagen nicht anzutasten. Nur mit dieser Regel kann verhindert werden, dass nicht wieder gut zu machende Schäden entstehen.

Rohde: „Im schlimmsten Fall wird ein Wald abgeholzt oder ein Moor trocken gelegt, bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat. Der Schaden für die Natur wäre immens, nicht rückgängig zu machen und würde am Ende durch das ausstehende Gerichtsurteil noch nicht einmal zu einer Beschleunigung führen. So entstehen große Rechtsunsicherheiten. Am Ende schafft dieses Gesetz mehr Chaos als Klarheit.“

Hintergrund:

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz musste seit seiner Einführung 2006 immer wieder wegen festgestellter Verstöße gegen das Europarecht und das Völkerecht novelliert werden. Auch die aktuelle Novelle ist wegen solcher Verstöße erforderlich. Sie beseitigt aber erneut nur ausdrücklich vom Europäischem Gerichtshof und vom Schiedsgericht der Aarhus-Konvention festgestellte Verstöße im deutschen Recht. Daher ist auch nach der neuen Rechtslage die Möglichkeit von Klagen von Umweltverbänden weiterhin zu gering und die neuen Einschränkungen des Klagerechts werden nicht zur Beschleunigung, sondern zu Rechtsunsicherheiten und weiteren Verurteilungen durch Gerichte führen, so dass absehbar eine erneute Novelle erforderlich sein wird.

Umweltverbände nutzen ihre Klagemöglichkeiten verantwortungsvoll. Dies zeigen auch die Zahlen des seit Beginn des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfolgten Monitorings der Klageaktivitäten. In den letzten Jahren gab es nur ca. 60 Klagen von Umweltverbänden pro Jahr und davon war gut die Hälfte erfolgreich.

Mehr Informationen:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit mehr als 676.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Seit über 50 Jahren engagiert er sich unter anderem für eine ökologische Landwirtschaft, den Klimaschutz, den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Finanziert durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ist der BUND unabhängig von Politik und Wirtschaft.

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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