Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
++ BUND: Natur und Umwelt dürfen nicht für zusätzliche Fernstraßen und Bauprojekte geopfert werden – Infrastruktur-Zukunftsgesetz gefährdet Schutz der Biodiversität und beschleunigt Naturzerstörungen ++
Pressemitteilung
23. Juni 2026 | 100
BUND-Pressestelle
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BUND: Natur und Umwelt dürfen nicht zusätzlichen Fernstraßen und Bauprojekten geopfert werden
Infrastruktur-Zukunftsgesetz gefährdet Schutz der Biodiversität und beschleunigt Naturzerstörungen
- Bundestag muss Naturzerstörung verhindern
- Weniger Umweltstandards für mehr Beton – endloses Baustellenchaos vorprogrammiert
- Schutz unserer natürlichen Grundlage wichtiger denn je
Berlin. Nach der Einigung der Bundesregierung auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Blick auf die anstehende Bundestagsentscheidung, das Gesetz nicht zu beschließen. Andernfalls droht aus Sicht des BUND eine massive Ausweitung der Naturzerstörung durch neue Autobahnen, Bundesstraßen und Energienetze. Es darf auch nicht zum Verzicht auf direkte Ausgleichsmaßnahmen für weitere Infrastrukturprojekte kommen, wie im Gesetz vorgesehen. Der aktuelle Entwurf hebelt das bewährte Verursacherprinzip aus.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Unter dem Deckmantel der Beschleunigung plant die Bundesregierung nichts anderes als einen Generalangriff auf unsere Natur. Das Gesetz darf in dieser Form den Bundestag nicht passieren. In Zeiten von Artensterben und dem Verlust von Lebensräumen darf die weitere Zerstörung unserer Lebensgrundlagen nicht durch Ersatzgeldzahlungen auch noch erleichtert werden.“
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, bereits vor dem Planfeststellungsverfahren und der Öffentlichkeitsbeteiligung massive Eingriffe in Ökosysteme vorzunehmen. Bislang konnten Festsetzungen zu vorbereitenden Maßnahmen oder Teilbaumaßnahmen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nur dann getroffen werden, wenn die Maßnahmen umkehrbar und eine Planfeststellung wahrscheinlich war.
Bandt: „Mit dieser Regelung der ‚vorläufigen Anordnungen‘ droht schnell viel irreversibler Schaden. Insbesondere beim geplanten Bau von hunderten Kilometern neuer Autobahnen und Bundesstraßen würde wertvolle Natur Kettensägen und Baggern zum Opfer fallen.“
Negative Auswirkungen sind jetzt schon absehbar. Wie tiefgreifend die Veränderungen in Natur und Umwelt sein werden, lässt sich nur erahnen. Dabei werden auch die bekannten Ansätze und Überlegungen zum Schutz der natürlichen Infrastruktur bei weitem nicht ausreichen, um die angerichteten Schäden auszugleichen.
Mehr Informationen:
- Aktuelle Untersuchung zu Einsparpotentialen durch Verzicht auf Autobahnneubau
- Stellungnahmen der Umweltverbände zum InfZuG
- BUND-Mitgliedschaft
- Kontakt: Jens Hilgenberg, BUND-Verkehrsexperte, Leiter Verkehrspolitik beim BUND, Tel.: 030 27586-467, Mobil: 0151-56313302, jens.hilgenberg(at)bund.net; Caroline Lamps, Teamleitung Lebensräume und Leitung Naturschutzpolitik, Tel.: 030 27586-595, E-Mail: caroline.lamps(at)bund.net
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Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin