Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellungsverordnung startet: BUND fordert 2000 Kilometer frei fließende Flüsse für Deutschland
Berlin (ots)
Bundesregierung muss ambitionierte Maßnahmen für Deutschlands Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen - Bürger*innen können mitreden!
- Entwurf der Bundesregierung bleibt hinter EU-Vorgaben zurück
- Mehrwöchige Online-Beteiligung ab Ende April
- Renaturierung von Flüssen stärkt Biodiversität, Hochwasserschutz und Klimaresilienz
Ab Ende April dürfen Bürger*innen mitreden, wie Deutschlands Natur künftig wiederhergestellt werden soll - von frei fließenden Flüssen über gesunde Wälder bis zu städtischen Ökosystemen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft dazu auf, sich aktiv an der Beteiligung zum nationalen Wiederherstellungsplan im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) einzubringen. Denn: Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter dem europäischen Anspruch zurück. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren schaltet das Bundesumweltministerium in den nächsten Tagen ein Online-Tool frei, mit dem Bürger*innen, Verbände sowie weitere Interessierte sich aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen können.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Mit der öffentlichen Beteiligung wird die Wiederherstellung der Natur zum Zukunftsprojekt. Je mehr Menschen ihre Ideen einbringen, desto besser können wir unsere Ökosysteme schützen und erneuern! Klar ist aber auch: Die Bundesregierung muss jetzt liefern. Der aktuelle Plan lässt den Mut vermissen, die Zerstörung unserer Natur wirklich umzukehren. Statt kleinteiliger Programme brauchen wir ein nationales Aufbruch-Projekt für Renaturierung - mit klaren Zielen, ausreichenden Mitteln und dem Willen, Blockaden zu beseitigen."
Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, bis 2030 naturnahe Lebensräume zu fördern. Für Gewässer heißt das beispielsweise: Bis 2030 müssen mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse geschaffen werden. Dafür müssen nicht mehr gebrauchte Staudämme oder Barrieren abgebaut werden. In Deutschland sieht der BUND beim Lebensraum Wasser großes Potenzial: bis 2030 könnten hierzulande 500 Kilometer, bis 2050 weitere 1500 Kilometer frei fließende Flüsse wiederhergestellt werden. Bislang gibt es in Deutschland nur knapp 200 Kilometer frei fließende Flüsse.
Nur ein Prozent der Flüsse ohne starken menschlichen Einfluss
Frei fließende Flüsse sind wichtig, denn sie bieten unter anderem durch ihre Auen mehr Sicherheit beim Hochwasserschutz. Zusätzlich können Auen große Wassermengen wie ein Schwamm aufnehmen und wieder langsam in die Landschaft abgeben oder zur Grundwasserneubildung beitragen. Zudem sind sie ein bedeutender Kohlenstoffspeicher und Hotspot der biologischen Vielfalt. In Deutschland bilden Bäche und Flüsse ein Netz von etwa 590.000 Kilometern, wovon nur noch ein Prozent ohne starken menschlichen Einfluss ist. Die meisten Flüsse sind begradigt oder verbaut. Das ist insbesondere für Wanderfische wie Aale, Störe oder Lachse ein großes Problem. Sie sind gefährdet, weil sie durch die Barrieren nicht zwischen ihren Lebensräumen Meer und Fluss wechseln können.
Umsetzung bei weiteren Lebensräumen nötig - Renaturierungsmaßnahmen sind ein Gewinn
Neben den Flüssen und Auen stehen auch Wälder, Moore, Agrarlandschaften und Meeresökosysteme im Fokus der Verordnung. Laut aktuellem Bericht des European Academies' Science Advisory Council (EASAC) zahlen sich Investitionen in die Wiederherstellung der Natur aus: Die geschätzten Kosten von rund 150 Millionen Euro für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Europa werden durch mindestens zehnmal so hohe Vorteile aufgewogen. Sie ergeben sich aus vermiedenen Katastrophenschäden, einer verbesserten öffentlichen Gesundheit, einer höheren Klimaresilienz sowie einer verbesserten Nahrungsmittel- und Wasserversorgungssicherheit.
Bandt: "Ob an Flüssen, in Mooren oder im Wald - jede Renaturierungsmaßnahme ist ein Gewinn für Natur und Menschen. Die Maßnahmen sind langfristig kosteneffizient, machen Deutschland resilient und sichern uns unsere Ressourcen ab. Die kommenden Wochen sind eine Chance, gemeinsam festzulegen, wie Deutschland diesen Weg gehen kann."
Hintergrund:
Laut des im Oktober 2024 von der Europäischen Umweltagentur (EUA) veröffentlichten Berichts "Europe's state of water 2024: the need for improved water resilience" sind die meisten geschützten aquatischen Lebensräume und Arten in einem schlechten oder sehr schlechten Erhaltungszustand. Es gibt nicht nur einen starken Rückgang bei der Zahl der Wanderfische, sondern auch bei den Populationen von Amphibien, Süßwasserfischen und von den Gewässern abhängigen Vögeln.
Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass etwa zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die Gewässerentwicklung benötigt werden, um die gesetzlichen Ziele im Gewässerschutz und damit verbunden viele weitere Umweltvorteile erreichen zu können. Aber auch beim Zustand der anderen Ökosysteme ergibt sich ein erschreckendes Bild. So sind 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa und über 70 Prozent in Deutschland in einem schlechten Zustand.
Neben der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresschutzrichtlinie und den Natura 2000-Richtlinien ist die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur von entscheidender Bedeutung für den Erhalt und die Wiederherstellung von Süßwasser-, Land- und Meeresökosystemen. Die Länder der Europäischen Union müssen demnach bis 2030 signifikante Fortschritte bei der Wiederherstellung naturnaher Lebensräume erzielen. Darunter fällt auch die Entfernung von obsoleten, vom Menschen geschaffenen Hindernisse an Flüssen und Auen bis 2030, um so europaweit mindestens 25.000 Flusskilometer wieder frei fließend zu gestalten. Neben den zusätzlichen 500 Kilometern frei fließenden Flüssen, die kurzfristig bis 2030 wieder hergestellt werden können, sind in Deutschland bis 2050 weitere 5000 Kilometer renaturierte Flussstrecke denkbar, davon 1500 Kilometer frei fließend nach der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Durch ein "Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur" - wie von Bundesumweltminister Carsten Schneider angekündigt - wären diese Ziele erreichbar.
Bis September 2026 muss die Bundesregierung der EU-Kommission in ihrem Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans für die Natur in Deutschland melden, mit welchen Maßnahmen und Programmen wieder naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere geschaffen werden können. Hierzu beginnt jetzt für die nächsten sechs Wochen die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Mehr Informationen:
- BUND zu Lebensräume und zur Wiederherstellungsverordnung
- Erfolgreiche BUND Renaturierungsprojekte: Grünes Band, Elbauen und Deichrückverlegung, Diepholzer Moorniederung, Doggerbank.
- BUND-Mitgliedschaft
- Kontakt: Sascha Maier, BUND-Gewässerexperte, Tel.: +49 30 27586-532, Mobil: +49 170 571 96 89, E-Mail: sascha.maier(at)bund.net
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