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BUND

++ Einladung | Sind Grundschleppnetze im Schutzgebiet erlaubt? – BUND stellt Rechtsgutachten vor ++

Presseeinladung

26. April 2023

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Sind Grundschleppnetze im Schutzgebiet erlaubt?

BUND stellt Rechtsgutachten vor

Termin:

Pressegespräch zum BUND-Rechtsgutachten:

Ist Fischerei mit Grundschleppnetzen im Schutzgebiet rechtmäßig?

Datum:

Mittwoch, 03.05.2023, 08.30 - 10.00 Uhr

Ort:

Online, über folgenden Einwahl-Link:

Meeting-ID: 845 6009 1660, Kenncode: 325515

https://us06web.zoom.us/j/84560091660?pwd=YXd0VHMwM2dFK1RpWDF3RFhtOTZtdz09

mit:

Dr. Anna von Rebay, Ocean Vision Legal, Gutachterin

Isabelle Maus, BUND-Meeresschutzbüro

Nadja Ziebarth, Leiterin BUND-Meeresschutzbüro (Moderation)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleg*innen,

das BUND-Meeresschutzbüro hat in einem Rechtsgutachten die nationale und europäische Rechtsgrundlage zur Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten prüfen lassen. Dr. Anna von Rebay, mit ihrer Kanzlei Ocean Vision Legal, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Erlaubnis für Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet ist seit 2017 unrechtmäßig.

In den vergangenen Monaten wurden die Ambitionen zum Schutz, Erhalt und der Wiederherstellung der Meeresvielfalt weltweit wiederholt betont. Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden wichtige Ziele zur Schaffung von Ruhezonen und Erholungsräumen in den Meeren gesetzt. Doch die Ausweisung solcher Schutzgebiete allein reicht nicht aus, wenn sie nicht mit effektiven Schutzmaßnahmen einhergeht.

Schon seit 2017 hat Deutschland sensible und schützenswerte Lebensräume mit Sandbänken und Riffen in Nord- und Ostsee unter Schutz gestellt. Eine große Bedrohung für die Erhaltung dieser Meeresschutzgebiete ist die Fischerei mit Grundschleppnetzen. Diese zerstörerische Fangmethode findet noch immer in Teilen der deutschen Meeresschutzgebiete statt. Besonders im deutschen Schutzgebiet „Doggerbank“ – die größte Sandbank in Mitten der Nordsee – gelten bisher noch keine Einschränkungen zum Schutz der einzigartigen Meeresumwelt.

Der BUND hat im Rahmen des Rechtsgutachtens prüfen lassen: Ist Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet Doggerbank rechtmäßig? Und wie kann das Gebiet für mobile grundberührende Fischerei geschlossen werden?

Zur Online-Präsentation und Vorstellung des Rechtsgutachtens sowie zu einem anschließenden Gespräch laden wir Sie herzlich ein. Über eine Anmeldung unter Isabelle.Maus@bund.net oder per Telefon: 0421-79002-39 freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

BUND-Pressestelle und BUND-Meeresschutzbüro

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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