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WDR-Rundfunkrat

Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats
WDR-Rundfunkrat entscheidet über Programmbeschwerden gegen "Heilung unerwünscht" und "Hart aber fair"

Köln (ots)

Der Rundfunkrat des WDR hat unter Leitung von Ruth Hieronymi in seiner Sitzung am 19.05.2010 über die Programmbeschwerden gegen die Sendungen "Heilung unerwünscht" vom 19.10.2009 und "Hart aber fair" vom 21.10.2009 entschieden. Das Gremium kam dabei mit großer Mehrheit zu der Überzeugung, dass die Sendung "Heilung unerwünscht" gegen das Gebot der journalistischen Fairness (§5 Absatz 4 Satz 3 WDR-Gesetz) verstoßen hat. In diesem Punkt wurde der Programmbeschwerde stattgegeben. Für den Vorwurf der Schleichwerbung gab es keine ausreichenden Belege.

Der Programmbeschwerde gegen die Sendung "Hart aber fair" wurde dagegen nicht stattgegeben. Dennoch bleibt für den Rundfunkrat die Kritik an der unzureichenden journalistischen Sorgfaltspflicht auch in dieser Sendung bestehen, auch wenn diese nicht mit dem Ausmaß der Verstöße gegen Programmgrundsätze in der Sendung "Heilung unerwünscht" gleichzusetzen ist.

Der WDR-Rundfunkrat und der Programmausschuss unter der Leitung von Susanne Rüsberg-Uhrig haben sich seit sechs Monaten intensiv mit den Programmbeschwerden gegen die beiden Sendungen befasst und dabei vor allem auf die Überprüfung der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht und des Gebots der journalistischen Fairness gedrängt.

Der WDR-Rundfunkrat begrüßt deshalb die durch den WDR erfolgte intensive und grundsätzliche Aufarbeitung der schwerwiegenden Verletzung des Gebots der journalistischen Fairness für die Sendung "Heilung unerwünscht" vom 19.10.2009 sowie der sich daraus ergebenden Probleme bei der Sendung "Hart aber fair" vom 21.10.2009.

Ebenso wird die Überarbeitung der "Grundsätze für die investigative Berichterstattung" für alle Programmgruppen im WDR, in denen investigativ gearbeitet wird, positiv aufgenommen. Durch die entschiedene Umsetzung dieser Grundsätze erwartet der WDR-Rundfunkrat eine Stärkung des qualifizierten öffentlich-rechtlichen Beitrages zum investigativen Journalismus.

Der WDR-Rundfunkrat fordert, dass im WDR-Gesetz das Gebot zur Einhaltung der journalistischen Fairness präzisiert wird und wird sich in seiner Satzungskommission mit dem generellen Umgang mit Programmbeschwerden befassen.

Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrates im Internet: www.wdr-rundfunkrat.de

Pressekontakt:

Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat@wdr.de
Tel: 0221/220-5600

Original-Content von: WDR-Rundfunkrat, übermittelt durch news aktuell

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