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Rath AG

EANS-Hauptversammlung: Rath AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft
Walfischgasse 14, 1015 Wien
FN 83203 h

EINLADUNG zur 25. ordentlichen Hauptversammlung 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 23. Juni 2014, um 10:00
Uhr,im Raum "Sky Hall", wolke 19, ARES TOWER, Donau City Straße 11, 1220 Wien
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2013
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 2. Juni 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung
Investor Relations, auf:
o Jahresabschluss mit Lagebericht
o Corporate-Governance-Bericht
o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
o Vorschlag für die Gewinnverwendung
o Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
o Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text
dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht, sind ab 2. Juni 2014 außerdem in Internet (www.rath-group.com/IR/
Hauptversammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 2. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 11. Juni 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung
Investor Relations, oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)
AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 13. Juni
2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. Juni
2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Rath Aktiengesellschaft, Investor Relations,Walfischgasse 14, A-1015
Wien
Per Telefax:+43 (1) 513 44 27-87
per E-Mail:  RathHV2014@nhp.at
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text
angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code)
o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
o Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
o Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 13. Juni
2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:

Per Post: Rath Aktiengesellschaft,Investor Relations,Walfischgasse 14, A-1015
Wien
Per Telefax:+43 (1) 513 44 27-87
Per E-Mail:  RathHV2014@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text
angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Wien, im Mai 2014
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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  • 30.04.2014 – 14:35

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Rath AG / Quartalsfinanzbericht

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  • 30.04.2014 – 12:25

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Rath AG / Jahresfinanzbericht

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  • 11.11.2013 – 13:14

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