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Die Bundeswahlleiterin

53 Parteien können an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen

Wiesbaden (ots)

53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: "Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken." An der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des Bundes-wahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Im 19. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:

1. CDU

Christlich Demokratische Union Deutschlands

2. SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

3. DIE LINKE

DIE LINKE

4. GRÜNE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5. CSU

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.

6. FDP

Freie Demokratische Partei

7. AfD

Alternative für Deutschland

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:

8. FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

9.

BVB/FREIE WÄHLER

Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler

Folgende 44 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):

1. MENSCHLICHE WELT

Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller

2. Tierschutzallianz

Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz

3. Die PARTEI

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

4. BP

Bayernpartei

5. Gartenpartei

Gartenpartei

6. Deutsche Konservative

DEUTSCHE KONSERVATIVE

7. MLPD

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

8. III. Weg

DER DRITTE WEG

9. SSW

Südschleswigscher Wählerverband

10. LIEBE

Europäische Partei LIEBE

11. Bündnis C

Bündnis C - Christen für Deutschland

12. UNABHÄNGIGE

UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

13. Die Humanisten

Partei der Humanisten

14. dieBasis

Basisdemokratische Partei Deutschland

15. Volt

Volt Deutschland

16. Tierschutzpartei

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

17. Team Todenhöfer

Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei

18. ÖDP

Ökologisch-Demokratische Partei

19. BüSo

Bürgerrechtsbewegung Solidarität

20. LD

Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen

21. WiR2020

WiR2020

22. FAMILIE

Familien-Partei Deutschlands

23. Gesundheitsforschung

Partei für Gesundheitsforschung

24. BÜNDNIS21

diePinken/BÜNDNIS21

25. PIRATEN Piratenpartei Deutschland

26. V-Partei³

V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer

27. DiB

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

28. NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

29. SGV

SGV - Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung

30. PdF

Partei des Fortschritts

31. B*

bergpartei, die überpartei ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken

32. Die Grauen

Die Grauen - Für alle Generationen

33. Graue Panther

Graue Panther

34. THP

Thüringer Heimatpartei

35. LKR

Liberal-Konservative Reformer

36.

SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale

37.

Volksabstimmung

Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung

Politik für die Menschen

38. du.

Die Urbane. Eine HipHop Partei

39. BÜRGERBEWEGUNG

Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel

40. LfK

>> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << - Lobbyisten für Kinder

41. DM

Deutsche Mitte Politik geht anders...

42. KlimalisteBW

Klimaliste Baden-Württemberg

43. sonstige

DIE SONSTIGEN

44. Wir2020

Wir2020

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde vom Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2021 anerkannt und muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.

Wie bereits am 10. Juni 2021 mitgeteilt, wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie für die Bundestagswahl 2021 auf jeweils ein Viertel reduziert.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitungen sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitungen bis spätestens 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 30. Juli 2021.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

Pressestelle Telefon: 0611 75-3444, www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressestelle

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www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

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