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Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterstützt Vertragspolitik der Innungskrankenkassen

Bergisch Gladbach (ots)

Der IKK-Bundesverband begrüßt die
Entscheidung des EuGH, die für Rechtssicherheit in dem 3-jährigen
Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Apothekenverband e.V. und der
niederländischen Versandapotheke 0800 DocMorris NV sorgt. Für die
Innungskrankenkassen ist dieses Urteil auch eine Bestätigung der
eigenen Vertragspolitik. Denn mit einer bundesweit agierenden
Versandhandelsapotheke wurde schon im Sommer des Jahres ein Vertrag
abgeschlossen, der es den IKK-Versicherten ermöglicht, auf dem vom
Gesetz geforderten hohen Qualitätsniveau zu Hause preiswerte
Hilfsmittel zur Diabetikerversorgung zu erhalten. "Weitere Verträge
zur preiswerten Versorgung unserer Versicherten sind in
Vorbereitung", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-
Bundesverbandes. "Wir sehen uns durch die EuGH-Rechtsprechung im
Interesse der IKK-Versicherten in unserer Vertragspolitik bestätigt.
Denn durch die Versorgung mit Versandapotheken erhalten die
Versicherten schnell und preiswert qualitätsgesicherte, hochwertige
Produkte."
Der EuGH stellte fest, dass ein nationales Verbot des
Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine
Beschränkung des freien europäischen Warenverkehrs darstellt und
damit gegen den EG-Vertrag verstößt.
Für verschreibungspflichtige oder in Deutschland nicht
zugelassene Arzneimittel hält der EuGH jedoch nationale Verbote des
Versandhandels im Interesse eines wirksamen Schutzes der Gesundheit
und des Lebens von Menschen für notwendig und vom EG-Vertrag
gerechtfertigt.
Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH den einzelnen europäischen
Staaten die Möglichkeit anheim, nationale Verbote zuzulassen oder den
Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu
liberalisieren. Von dieser Möglichkeit wurde durch das
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Gebrauch gemacht, welches den
grenzüberschreitenden Versandhandel mit in Deutschland zugelassenen,
apothekenpflichtigen Arzneimitteln zulässt. Diese Regelungen werden
am 01.01.2004 in Kraft treten.
Diese Pressemeldung finden Sie auch im Internet unter
 www.ikk.de

Pressekontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204)44-111
Fax: (02204)44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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