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Tipps für den Alltag
Wildwechsel: Auto rammt Bock - Was tun?

Coburg (ots)

Der Herbst nähert sich mit großen Schritten. Die
Tage werden kürzer. Nässe und Nebel prägen das Straßenbild - und das
Wild kreuzt wieder vermehrt die Strassen. Denn jetzt beginnt die
Brunftzeit des Rotwildes. Da springen die "liebestollen Waldbewohner"
besonders häufig unverhofft auf die Straße. Somit ist höchste
Aufmerksamkeit beim Autofahren angesagt.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe empfiehlt, besonders bei
Streckenverläufen mit dem Warnhinweis "Wildwechsel" das Tempo
deutlich zu reduzieren und eine defensive Fahrweise an den Tag zu
legen. Hauptsächlich in waldreichen Gegenden ist mit starkem
Wildwechsel zu rechnen. Dies erfordert von den Fahrzeuglenkern eine
erhöhte Beobachtung der Straße im Allgemeinen und des Straßenrandes
im Speziellen.
Zum Versicherungsschutz gibt die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
folgende Auskünfte: Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung
besitzt, kann im Regelfall bei einer Karambolage mit sogenanntem
"Haarwild" mit der Erstattung des entstandenen Schadens abzüglich
einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung durch seine
Versicherung rechnen. Zu dieser Tiergruppe gehören unter anderem
Rot-, Dam- und Rehwild. Da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt,
wird man in der Vollkaskoversicherung auch nicht im
Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
Schwieriger gestaltet sich der Umstand, wenn der Autofahrer
versucht einem Tier auszuweichen. Hier gefährdet man mit riskanten
Ausweichmanövern nicht nur eigenes und fremdes Leben, sondern
möglicherweise auch den Versicherungsschutz. Grundsätzlich gilt: Bei
Unfällen durch Ausweichversuche vor Haarwild ersetzt die
Teilkaskoversicherung nur Schäden, wenn auch ein Aufprall mit dem
Tier zu einer starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte. Dies
ist nach der aktuellen Rechtsprechung nur bei Tieren der Fall, die
entsprechend groß sind. So etwa bei einem Reh, einem Hirsch oder
einem Wildschwein.
Nicht davon betroffen ist die Vollkaskoversicherung. Sie ersetzt
für gewöhnlich die Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, solange
dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde - wie
etwa bei Fahrten unter Drogen oder Alkoholeinfluss.
Hat man ein Tier verletzt oder getötet, sollte umgehend die
Unfallstelle gesichert und die nächstgelegene Polizei- oder
Forstdienststelle informiert werden.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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