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Kamin einbauen und Kosten absetzen

Kamin einbauen und Kosten absetzen
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Neustadt a. d. W. (ots)

Die Bundesregierung fördert den Einbau von Kamin- oder Kachelöfen steuerlich: Ob Neubau oder Altbau, Eigentümer oder Mieter - ein Teil der Kosten für den nachträglichen Einbau lässt sich von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den wichtigsten Informationen.

"Wir haben im Moment 60 bis 75 Prozent mehr Beratungsanfragen in diesem Jahr als in den Jahren davor", sagte der Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, Andreas Walburg, dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (15.11.2022). Das liege an den drastisch gestiegenen Preisen für Öl, Gas und Strom, obwohl auch die Holzpreise deutlich nach oben geklettert seien.

Immerhin: 20 Prozent der Kosten absetzbar

Der Einbau eines Kamins oder Kachelofens gilt im Steuerrecht als Handwerkerleistung. Engagiert der Eigentümer einer Immobilie einen Handwerker für Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, kann er 20 Prozent der Arbeitsleistung des Handwerkers in der Steuererklärung eintragen. Maximal sind es 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist: Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden. Das gilt für selbstgenutzte Wohnungen und Häuser sowie für Eigentümer und Mieter, wenn diese die Kosten tragen. Vermieter können ohnehin die gesamten Kosten absetzen.

Tipps vom Umweltbundesamt: Effizienter Ofen und trockenes Holz

Die Verbrennung von Holz statt Öl oder Gas schont das Klima, denn dabei wird nur die Menge an CO2 freigesetzt, die das Holz im Laufe des Lebens gebunden hat, informiert das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite. Da der Einsatz von Holz allerdings auch zu Schadstoffemissionen führe, seien auch beim Kaminofen einige wichtige Punkte zu beachten. Mehr Informationen darüber gibt es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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