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Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig
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W. (ots)

Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert.

Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte. Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals "Lohnspiegel.de" der Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere Monatsgehalt - Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen - steigt auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.

Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr.

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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