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Bundesverband Direktvertrieb begrüßt UWG-Novelle - Brancheninterne Verhaltensstandards werden immer wichtiger - Direktvertrieb setzt seit 1980 auf eigenen Kodex

Berlin (ots)

Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Direktvertrieb haben sich bereits im Jahr 1980 auf eigene Verhaltensstandards verpflichtet, nun will die Bundesregierung brancheninterne Verhaltenskodizes auch im neuen Wettbewerbsrecht verankern - so sieht es der am 21. Mai beschlossene Kabinettsentwurf zur Novellierung des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) vor.

Wie es in § 5 Abs. 6 des Entwurfs heißt, muss ein Unternehmer, der sich auf die Einhaltung eines Verhaltenskodexes verpflichtet hat und seine Kunden darauf hinweist, diesen Kodex auch einhalten. Tut er das nicht, handelt er "irreführend" und damit wettbewerbswidrig. Grund für die Novellierung des UWG, das in neuer Fassung am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

Der Bundesverband Direktvertrieb begrüßt den Gesetzesentwurf, weil mit ihm brancheninternen Selbstverpflichtungen zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Wettbewerbsrechts eine konkrete wettbewerbsrechtliche Bedeutung beigemessen wird. "Wer als Unternehmer in Zukunft gegen Verhaltenskodizes, auf deren Einhaltung er sich verpflichtet hat, verstößt, läuft Gefahr, wettbewerbsrechtlich belangt zu werden", so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes. Bei Beschwerden könnten sich Verbraucher somit zum ersten Mal auch auf außergesetzliche Standards berufen.

"Uns kommt die Aufnahme brancheninterner Verhaltenskodizes sehr entgegen, denn die Kunden unserer Mitgliedsunternehmen können sich schon seit fast 30 Jahren auf die 'Verhaltensstandards des Direktvertriebs' verlassen. Darin sind die Regeln für einen fairen Umgang mit Kunden und Mitarbeitern genau festgelegt. So räumen unsere Unternehmen ihren Kunden zum Beispiel ein erweitertes Widerrufsrecht ein, das auch dann gilt, wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt oder der Außendienstmitarbeiter vom Kunden selbst bestellt wurde", erläutert Bohle. "Die 'Verhaltensstandards des Direktvertriebs' sind für unsere Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb mit anderen Direktvertriebsunternehmen", ergänzt Dr. Silke Bittner, die Rechtsreferentin des Bundesverbandes Direktvertrieb.

Um Mitglied im Verband zu werden, ist die Anerkennung der Verhaltensstandards unabdingbare Voraussetzung. Ihre Einhaltung wird seit 1980 durch eine unabhängige Kontrollkommission überwacht, der seit 2007 Dr. Reiner Münker, Präsidiumsmitglied der "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs", vorsteht. Alle Mitgliedsunternehmen haben sich einem Sanktionskatalog unterworfen, der im Falle von Verstößen als härteste Maßnahme den Ausschluss des jeweiligen Unternehmens vorsieht.

Verhaltensstandards online: www.direktvertrieb.de/verhaltensstandards

Pressekontakt:

Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221 - 10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83 - Fax: 030. 23 63 56 88
marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
www.direktvertrieb.de

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