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Haufe aktuell: Bundesrat verabschiedet Elterngeld zum 1. Januar 2007 - Verletzung der Auskunftspflicht seitens des Arbeitgebers kann mit Bußgeld bestraft werden

Freiburg (ots)

Jetzt sind alle parlamentarischen Hürden
genommen: In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das neue 
"Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) endgültig 
verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und soll die 
Einkommenseinbußen, die Eltern im ersten Jahr nach der Geburt haben, 
ausgleichen. Ein Elternteil erhält zukünftig 67 Prozent seines 
letzten Nettoeinkommens, maximal aber 1.800 Euro monatlich für ein 
Jahr. Zwei "Partnermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn 
sich auch der jeweils andere Elternteil berufliche Zeit für die 
Betreuung nimmt.
Was auf den ersten Blick wie ein reines Leistungsgesetz für Eltern
aussieht, hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und die 
Personalpraxis:
Es ist zu erwarten, dass mehr Mütter im Anschluss an die 
Mutterschutzzeiten und künftig auch mehr Väter mit ihrer Arbeit 
aussetzen oder jedenfalls kürzer treten. Neben dem Bezug des 
Elterngeldes ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig. 
Wichtig für die Arbeitgeber: Entsprechenden Teilzeitwünschen muss in 
der Regel entsprochen werden. In den Betrieben wird also noch mehr 
Flexibilität und Organisationstalent gefragt sein.
Arbeitgeber müssen künftig auf Nachfrage der Elterngeldstellen 
über das Arbeitsentgelt der Beschäftigten und die Sozialabgaben 
Auskunft geben, sonst droht Bußgeld. Mit den Einzelheiten zur 
Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen sich die Arbeitgeber 
dagegen nicht auseinandersetzen - dies ist Aufgabe der jeweiligen 
Elterngeldstelle.
Die Haufe Mediengruppe bietet allen Personalverantwortlichen ab 
sofort einen besonderen Service: Unter www.haufe.de stehen wichtige 
News und Tipps und kostenlose Newsletter bereit.
Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975 
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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