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Energiepass: Vorsicht vor Irreführung

Freiburg (ots)

Wie die Fachzeitschrift "Immobilienwirtschaft" in
ihrem aktuellen Newsletter berichtet, versuchen Unternehmen immer
wieder, mit unklaren Formulierungen über den Energiepass ihr
Jahresendgeschäft anzukurbeln. So veröffentlichte der TÜV Süd am 3.
November 2005 folgende Pressemitteilung:
"Die Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" bringt
Immobilienbesitzer und -betreiber unter Zugzwang. Sie müssen ab dem
4. Januar 2006 einen Energiepass für alle neuen und bestehenden
Gebäude vorlegen, die verkauft oder neu vermietet werden. Die TÜV
ImmoWert GmbH, TÜV Süd Gruppe, bietet gewerblichen Kunden [...] die
Erstellung von Energiepässen im kostengünstigen Paket mit
Immobiliengutachten an."
Diese Meldung ist einerseits schlicht falsch. Immobilieneigentümer
müssen solange nicht tätig werden, solange die Richtlinie des
Europäischen Parlaments nicht in nationales Recht umgesetzt worden
ist. Nur ein Staat hat in einem solchen Fall ggf. mit Sanktionen zu
rechnen, nicht aber der Bürger. Nach Informationen der Deutschen
Energieagentur ist mit einer Umsetzung der Richtlinie nicht vor April
2006 zu rechnen.
Wird die Verwirrung des Lesers andererseits, wie in diesem Fall,
dazu genutzt, ihn mit sanftem Druck zum Abschluss eines Geschäftes zu
bewegen, wird es aus Gründen des Verbraucherschutzes bedenklich. Beim
TÜV räumte man denn auch auf Nachfrage ein, es handele sich um ein
Missverständnis.
Weitere Informationen unter www.iw-magazin.de

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Dirk Labusch, Chefredaktion "Immobilienwirtschaft"
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Telefon: 0761 / 3683-507

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