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Haufe aktuell: Erbrechtsreform vor endgültiger Verabschiedung im Bundestag

Freiburg (ots)

"Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber keine zeitgemäßen Antworten", so begründet Justizministerin Zypries in Berlin die Reform des Erbrechts, die am 2. Juli 2009 endgültig im Bundestag verabschiedet werden soll.

Die geplanten Eckpunkte der Reform sind:

   - Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
   - Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe
   - Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
   - Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
   - Abkürzung der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen

Was sich dahinter verbirgt, was Betroffene und Berater jetzt beachten müssen, haben die Rechtsexperten von Haufe zusammengestellt. Die Informationen sind kostenlos abrufbar auf dem Haufe Rechtsportal: http://www.haufe.de/recht

Für Interviews zum Thema steht Pressevertretern Ingeborg Haas zur Verfügung. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Zusätzlich ist sie Fachautorin auf dem Gebiet des Erbrechts und hält bundesweit Seminare und Vorträge.

Kontakt- und Interviewanfragen an die Autorin über die Pressestelle.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/3683-975
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse

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