Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen neu geregelt

Nürnberg (ots)

Seit 1. Januar 2004 sind Arbeitsbeschaffungs- und
Strukturanpassungsmaßnahmen zusammengefasst. Mit diesen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) soll in regional oder beruflich
ungünstigen Teilarbeitsmärkten arbeitslosen Arbeitnehmern zumindest
eine befristete Beschäftigung ermöglicht werden. Auf das bisherige
Ziel, die Eingliederungsaussichten der Arbeitnehmer zu verbessern,
wird verzichtet. Die Maßnahmen sollen vielmehr dazu beitragen, die
Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wieder zu erlangen.
Für die neuen ABM werden Qualifizierungs- und Praktikumsanteile
nicht mehr verbindlich vorgegeben. Wenn ein Träger diese weiterhin
anbietet, sind entsprechende Maßnahmen vorrangig zu fördern.
Auch die bisherige verstärkte Förderung wird durch einen
pauschalierten Förderbetrag von bis zu 300 Euro je Arbeitnehmer und
Monat ersetzt. Er wird gewährt, wenn die Maßnahme sonst nicht
finanziert werden kann und an der Durchführung ein besonderes
arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich längstens zwölf Monate in einer
ABM tätig sein. Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr können bis zu drei
Jahren gefördert werden.
Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2004 eine Tätigkeit in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aufnehmen, sind nicht mehr
beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Bei einer
Beschäftigung in einer ABM werden also keine neuen Ansprüche auf
Arbeitslosengeld mehr erworben. Beschäftigte, die am 31. Dezember
2003 in einer ABM oder SAM versicherungspflichtig tätig waren, sind
von dieser Änderung nicht betroffen.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen
für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • 11.01.2004 – 10:04

    Förderung von Existenzgründungen modifiziert

    Nürnberg (ots) - Bei der Förderung von Existenzgründungen gibt es seit 1. Januar 2004 zwei Neuerungen: Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, haben bei Vorliegen aller Voraussetzungen jetzt einen Rechtsanspruch auf das sechsmonatige Überbrückungsgeld. Damit wird das Überbrückungsgeld dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) rechtlich gleich gestellt. Eine Existenzgründung mit ...

  • 11.01.2004 – 10:02

    Arbeitslosmeldung bereits drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit möglich

    Nürnberg (ots) - Seit 1. Januar 2004 können sich Arbeitnehmer bereits drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, bisher waren es zwei Monate. Bereits zu diesem Zeitpunkt können sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld mit Wirkung zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit stellen. Von der ...

  • 11.01.2004 – 10:00

    Arbeitslosengeld auch bei nicht geförderter Weiterbildung möglich

    Nürnberg (ots) - Arbeitslose, die auf eigene Kosten an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können seit dem 1. Januar unter bestimmten Voraussetzungen während des Kurses weiter Arbeitslosengeld beziehen. Damit soll unterstützt werden, dass sie eigeninitiativ ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen an die ständig wachsenden und wechselnden ...