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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Förderung von Existenzgründungen modifiziert

Nürnberg (ots)

Bei der Förderung von Existenzgründungen gibt es
seit 1. Januar 2004 zwei Neuerungen:
Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, haben bei
Vorliegen aller Voraussetzungen jetzt einen Rechtsanspruch auf das
sechsmonatige Überbrückungsgeld. Damit wird das Überbrückungsgeld dem
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) rechtlich gleich gestellt.
Eine Existenzgründung mit Überbrückungsgeld oder einem
Existenzgründungszuschuss ist jetzt in der Regel frühestens 24
Monate nach Beendigung der letzten Förderung einer selbstständigen
Erwerbsaufnahme möglich. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die
letzte selbstständige Tätigkeit wegen besonderer in der Person des
Arbeitnehmers liegender Gründe aufgegeben wurde (z.B. wegen
Schwangerschaft). Beide Förderleistungen werden nur bis zum 65.
Lebensjahr des Selbstständigen gewährt.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen
für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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