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Kölner Stadt-Anzeiger

Strafrechtlerin Frauke Rostalski für Beibehaltung des Paragrafen 218
Mitglied des Deutschen Ethikrats warnt vor gefährlichem Rütteln am Abtreibungskompromiss

Köln. (ots)

Die Kölner Strafrechtlerin Frauke Rostalski hat sich strikt gegen eine Streichung des "Abtreibungsparagrafen" 218 aus dem Strafgesetzbuch gewandt. "Den Staat trifft eine Schutzpflicht auch gegenüber dem ungeborenen Leben", schreibt die Direktorin des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). Für einen "Höchstwert des Verfassungsrechts" sei effektiver Schutz geboten. Deshalb sei - auch - das Strafrecht der richtige Ort, den Abbruch von Schwangerschaften zu regeln. "Jedes Leben ist gleich viel wert, unabhängig also etwa von Faktoren wie dem Alter, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder dem Entwicklungsstand", so Rostalski, die auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.

Sie widersprach damit Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Diese hat eine Kommission eingesetzt, die eine Streichung des Paragrafen mit der Strafandrohung für Abtreibungen prüfen soll. Die Grünen-Politikerin erklärte, sie halte das Strafrecht nicht für den richtigen Ort zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen

Am geltenden Abtreibungsrecht als einem für die Gesellschaft befriedenden Kompromiss zu rütteln, erscheine ihr nicht ungefährlich, so Rostalski weiter und warnte mit Blick auf die USA vor "radikalen Polarisierungen".

Die Juristin plädierte dafür, die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche "nicht in einer Art Frontstellung zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Interessen der Schwangeren führen". Richtiger wäre es Rostalski zufolge, den Blick zu weiten: nicht "kein Strafrecht", sondern "nicht nur Strafrecht". Zur Erklärung verwies sie auf die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder in Deutschland großgezogen werden. "Wer hiernach fragt, erkennt schnell die Untragbarkeit bestehender Verhältnisse, in denen insbesondere alleinerziehende Mütter einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, Carearbeit in der Rente keine Berücksichtigung findet oder gelingende externe Kinderbetreuung von finanzieller Stärke abhängt."

Der Beitrag von Frauke Rostalski im Wortlaut:

www.ksta.de/685142

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