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Kölner Stadt-Anzeiger: NRW-Innenminister: Bundesligavereine müssen mehr in die Stadionsicherheit investieren/Reul fordert besser ausgebildete Ordnerdienste

Köln (ots)

Knapp vier Wochen vor dem Start der neuen Saison der 1. Fußballbundesliga hat NRW-Innenminister Herbert Reul harsche Kritik an den Vereinen im Umgang mit gewalttätigen Fans geübt. Der CDU-Politiker sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", die Klubs müssten intensiver in die Stadionsicherheit investieren. Reul forderte "mehr und besser ausgebildete Ordnerdienste, damit beispielsweise gefährliche Pyrotechnik gar nicht erst in die Stadien gelangt und Stadionverbote auch konsequent durchgesetzt werden." Bei "Hochrisikospielen" präferiert der Minister personalisierte Tickets, um Gewalttäter aus den Arenen zu verbannen. Sein Fazit: "Fußball ist bekanntlich die schönste Nebensache der Welt. Die dürfen wir uns nicht von als Fans getarnten Gewalttätern kaputt machen lassen. Da müssen die Vereine klare Kante zeigen. Und auch beim Thema Sicherheitsvorkehrungen in den Stadien haben die Clubs definitiv noch Luft nach oben." Ein Beispiel für das Versagen der Ordnerdienste ist nach Recherchen dies "Kölner Stadt-Anzeiger" die beinahe tödlich verlaufene Attacke auf einen englischen Fan während der Champions-League-Partie Schalke 04 gegen Manchester City im Februar 2019. Seinerzeit hatte ein mutmaßlicher Rädelsführer der Gelsenkirchener Ultra-Gruppe "Hugos" den Man-City-Anhänger in der Veltins-Arena ins Koma geprügelt. Die Polizei stellte später ein Video vom Geschehen sicher. Dort ist zu erkennen, dass sich der mutmaßliche Schläger mit drei Komplizen ungehindert vom Tatort entfernen konnte. Fünf Ordner waren laut einem polizeilichen Aktenvermerk zu sehen, die das Geschehen verfolgen, aber weder einschritten noch versuchten, die Verdächtigen festzuhalten. Nachdem es ursprünglich hieß, der Hauptbeschuldigte werde wegen versuchten Mordes angeklagt, hat das Landgericht Essen jetzt mitgeteilt, dass alle drei Angeklagten sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Der Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten, der in Untersuchungshaft saß, wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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