Kölner Stadt-Anzeiger: Große Koalition im Grundsatz einig über Begrenzung der Managergehälter Aktiengesetz soll geändert werden
Köln (ots)
/Düsseldorf - Die große Koalition hat sich auf
zentrale Punkte zur Begrenzung von Managergehältern verständigt. Wie
"Kölner Stadt-Anzeiger" und "Rheinische Post" (Donnerstag-Ausgaben)
übereinstimmend berichten, sollen Vorstände erfolgsabhängige
Vergütungen wie Aktienbezugsrechte erst nach einer Haltefrist von
vier Jahren wahrnehmen können, um das langfristige Interesse des
Managements an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu stärken.
"Es herrscht Einvernehmen mit der Union, das Aktiengesetz
entsprechend zu ändern", sagte der stellvertretende
SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Joachim Poß dem "Kölner
Stadt-Anzeiger". Die Koalition will zudem die Kontrollfunktion der
Aufsichtsräte stärken. "Die Festsetzung der Vorstandsbezüge wird
künftig vom gesamten Aufsichtsrat vorgenommen und darf nicht mehr an
Ausschüsse delegiert werden", so Poß. Vom Tisch ist nach Angaben des
SPD-Finanzexperten dagegen die von seiner Partei geforderte
Begrenzung der vollen steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen
auf eine Million Euro. Im Gegenzug werde der Unionsvorschlag nicht
weiter verfolgt, Aufsichtsratsentschädigungen anstelle von bisher 50
Prozent zu 100 Prozent steuerabzugsfähig zu stellen.
Wie die beiden Zeitungen ferner berichten, wird die
Koalitionsarbeitsgruppe, die seit vergangenem Sommer unter Leitung
von Poß und dem finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Otto
Bernhard, über eine Begrenzung der Managergehälter verhandelt, über
weitere Regelungen voraussichtlich in einer Woche abschließend
beraten. Dies betrifft etwa die Verpflichtung der Unternehmensleitung
auf das Allgemeinwohl. "Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung
die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens,
insbesondere seiner Arbeitnehmer, der Aktionäre und der Allgemeinheit
es erfordern", heißt es nach Angaben der Zeitungen in einem
Formulierungsvorschlag zur Änderung des Aktiengesetzes.
Im Gespräch sind zudem verschärfte Haftungsregeln für Aufsichtsräte.
Setzt der Aufsichtsrat eine "unangemessene Vergütung" der Vorstände
fest, sollen die Aufsichtsratsmitglieder finanziell herangezogen
werden: "In diesem Fall ist der Mehrbetrag zu einer angemessenen
Vergütung als Mindestschadensersatz zu erstatten." Ein weiterer
Vorschlag betrifft die Kürzung von Vorstandsentgelten in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten. So soll der Aufsichtsrat
verpflichtet werden, im Fall einer schlechten Unternehmensentwicklung
"die Bezüge auf eine angemessene Höhe herabzusetzen". Strittig ist,
ob die letztgenannten Punkte wie von der SPD gefordert ebenfalls ins
Gesetz geschrieben oder lediglich im Rahmen einer Selbstverpflichtung
("Corporate Governance Kodex") niedergelegt werden. Letzteres
favorisieren Teile der Union. Mit einer endgültigen Einigung auf der
heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe rechnet Poß zwar nicht.
"Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns am kommenden Donnerstag
verständigen werden", sagte der SPD-Politiker.Pressekontakt:
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