Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundespatentgericht mehr verpassen.

Bundespatentgericht

Festsetzung der Lizenzgebühr für Zwangslizenz für HIV-/AIDS-Medikament

München (ots)

In dem Verfahren auf vorläufige Anordnung einer Benutzungserlaubnis an dem europäischen Patent 1 422 218 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts mit Urteil vom 31. August 2016 eine einstweilige Benutzungserlaubnis für das Medikament Isentress® erlassen (s.a. Pressemitteilungen vom 17. Mai 2017 und 17. Juli 2017), dabei die Entscheidung über die Festsetzung einer Lizenzgebühr und der Rechnungslegung jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Nachdem das Streitpatent inzwischen vom Europäischen Patentamt rechtskräftig widerrufen worden ist, hatte der 3. Senat im Hauptsacheverfahren noch über die Höhe der Lizenzgebühr für die zwischenzeitliche Patentbenutzung zu befinden. Die Lizenzgebühr wurde mit Urteil vom 21. November 2017 unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf 4 % vom Umsatz mit dem Medikament Isentress® festgesetzt. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Az.: 3 Li 1/16

Pressekontakt:

Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
pressestelle@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundespatentgericht
Weitere Storys: Bundespatentgericht
  • 25.10.2017 – 10:54

    Patent für ein Potenzmittel für nichtig erklärt

    München (ots) - Der 3. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts hat am 24. Oktober 2017 über zwei Klagen der Generika-Hersteller Hexal AG und ratiopharm GmbH gegen das europäische Patent 1 173 181 der ICOS Corporation entschieden. Das europäische Patent betrifft eine pharmazeutische Einheitsdosiszusammensetzung mit dem PDE5-Inhibitor Tadalafil zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion in einer bestimmten (niedrigen) ...

  • 01.09.2016 – 15:07

    Einstweilige Benutzungserlaubnis für AIDS-Medikament erteilt

    München (ots) - In dem beim Bundespatentgericht anhängigen Verfahren auf vorläufige gerichtliche Anordnung einer Benutzungserlaubnis an dem europäischen Patent 1 422 218 (siehe auch Pressemitteilungen des Bundespatentgerichts vom 27. Juni 2016 und 27. Juli 2016) hat der 3. Senat des Bundespatentgerichts mit Urteil vom 31. August 2016 entschieden, den Antragstellerinnen einstweilig die Benutzung des Patents in der ...

  • 27.07.2016 – 10:00

    Zwangslizenz und vorläufige Benutzungserlaubnis für AIDS-Medikament

    München (ots) - In dem beim 3. Senat des Bundespatentgerichts anhängigen Verfahren auf vorläufige gerichtliche Anordnung einer Benutzungserlaubnis an dem europäischen Patent 1 422 218 (siehe auch Pressemitteilung des Bundespatentgerichts vom 27. Juni 2016) hat der 3. Senat einen medizinischen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und ...