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Westfalen-Blatt: zum Mollath-Freispruch

Bielefeld (ots)

Gustl Mollath macht es seinen Mitstreitern und Anhängern machmal schwer, ihm immer zu folgen. Warum nur hat er sich im Prozess mit seinen Verteidigern angelegt? Sie wollten nur sein bestes - die Rehabilitation. Dieses Ziel hat Mollath nicht erreicht. Dieser Freispruch ist aufgrund der speziellen Rechtslage keine Überraschung. Das Gericht ist der Überzeugung, dass der streitlustige Franke seine frühere Ehefrau misshandelt hat. Ist er also doch ein Schläger der zu Recht jahrelang weggesperrt wurde? Vermutlich nicht. Denn für eine Körperverletzung - falls sie stattgefunden hat - hat Mollath sieben Jahre seines Lebens vergeudet. Selbst eine mögliche Entschädigung von 50 000 Euro können das Unrecht nicht heilen. Er wurde wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie abgeschoben. Und hier liegt der Skandal: Es war in Deutschland möglich, ohne psychiatrische Untersuchung in eine Anstalt weggesperrt zu werden. Gustl Mollath und seinen Anwälten ist es zu verdanken, dass eine neue Debatte über den Maßregelvollzug angestoßen wurde.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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