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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Blitz-Prozess gegen Althaus

Bielefeld (ots)

Viele schäumen angesichts des Blitz-Prozesses im
Fall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Montag die
Anklage erhoben, Dienstagmorgen den Prozesstermin angesetzt, und 
nachmittags schon das Urteil gesprochen - das riecht danach, dass man
die Öffentlichkeit nicht dabei haben wollte.
Na und? Althaus-Anwalt Walter Kreissl hat nur das getan, was jeder 
Verteidiger versucht: die Öffentlichkeit so gut es geht aus dem 
Verfahren herauszuhalten, um den Schaden für seinen Mandanten zu 
begrenzen. Sofern das in diesem Fall überhaupt noch möglich war.
Es ist Alltag in Deutschland, dass Anwälte mit Staatsanwälten 
handeln: Der Mandant gesteht und zahlt eine spürbare Strafe, dafür 
wird die Tat mit einem Strafbefehl gesühnt - per Brief, ohne 
öffentlichen Prozess. Nicht nur in Steuerstrafverfahren ist das 
vielgeübte Praxis, damit der Ruf nicht lädiert wird.
Auch wenn manche sich einen großen Prozess gegen Althaus gewünscht 
hätten: Sie hätten nicht mehr erfahren, als jetzt ohnehin jeder weiß:
Der Ministerpräsident hat sein Fehlverhalten gestanden und ist 
vorbestraft. Auch wenn er sich als unbestraft bezeichnen darf, weil 
das Urteil nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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