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BDI zur Neuordnung der Managergehälter - Zunächst bestehendes Recht konsequent anwenden - Zurückhaltung bei Regeln, die nicht praktikabel oder justiziabel sind

Berlin (ots)

"Bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes
geändert wird, sollten die existierenden Regelungen konsequent 
angewendet werden." Mit diesen Worten kommentierte 
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf die von den 
Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur 
Neuordnung der Managergehälter. "So ist z. B. die Bindung der 
Managervergütung an langfristige Ziele bereits nach geltendem Recht 
möglich und wird vom BDI auch befürwortet", so Schnappauf weiter. 
Auch die Haftungsregeln für Vorstände und Aufsichtsräte gehörten in 
Deutschland bereits zu den strengsten der Welt.
Der BDI mahnt insbesondere zur Zurückhaltung bei Regeln, die nicht
praktikabel oder justiziabel sind. "Man kann unternehmerische 
Entscheidungen nicht völlig verrechtlichen", so Schnappauf. Im 
übrigen schwäche der Gesetzgeber durch neue gesetzliche Regeln den 
Corporate Governance-Kodex.

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Tel.: 030 20 28 1450
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