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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Befreiung Netzentgelte
VKU fordert angemessene Balance zwischen Be- und Entlastung

Berlin (ots)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute Eilanträge zweier Stromnetzbetreiber gegen die in der StromNEV vorgesehene Netzentgeltbefreiung energieintensiver Unternehmen und der Verrechnung der dadurch verursachten entgangenen Erlöse für das Jahr 2011 zurückgewiesen. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Mittels immer neuer Umlagen und preisregulierender Eingriffe hat die Politik für eine zunehmende Umverteilung von Großverbrauchern zu Lasten der privaten Haushalte sowie der kleineren und mittleren Unternehmen gesorgt. Und das, obwohl der Markt erst in den 1990er Jahren liberalisiert wurde." Zudem vermisst der VKU-Hauptgeschäftsführer die notwendige Transparenz seitens der politisch Handelnden: "Ohne eine ehrliche Kommunikation wissen die Bürger nicht, was auf sie zukommt. Sie haben ein Recht zu wissen, mit wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien und den dringend notwendigen Netzausbau unterstützen."

Hier müsse die Politik mehr tun. "Es reicht nicht, Privilegien zu beschließen, sich dann aber bei der Erklärung notwendiger Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies allein den Energieversorgern zu überlassen. "Ausnahmen und Sonderregelungen verteuern das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Das geht zu Lasten der Akzeptanz der Energiewende. Ein solches Projekt wie die Energiewende muss auf sehr breiten Schultern stehen und nicht auf Schultern, die immer schmaler werden.

Aufgrund der zahlreichen Rechtsfragen und schwierigen Abwicklungsprobleme komme laut Gericht auch eine vorläufige Aussetzung der von der Bundesnetzagentur festgelegten Verrechnungsmethode für das Jahr 2011 zwar nicht in Betracht, aber man hat erhebliche Bedenken, ob im Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung von den Netzentgelten bestehe. Zudem äußerte das Gericht europarechtliche Zweifel. Eine endgültige Festlegung des Gerichts ist mit den heutigen Eilentscheidungen nicht verbunden. In der Hauptsache werden die beiden Verfahren am 6. März 2013 mündlich verhandelt. Derzeit sind weitere 166 Beschwerden (Hauptsacheverfahren) anhängig, in denen ebenfalls um die Befreiung von den Netzentgelten und die Zulässigkeit der Umlage gestritten wird.

Grundsätzlich begrüßt der VKU die wirtschaftspolitische Stärkung Deutschlands als Industriestandort - auch für stromintensive Unternehmen. "Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aber aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierungen", so Reck. "Wir brauchen eine angemessene Balance zwischen der notwendigen Entlastung stromintensiver Industrien und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung von Mittelstand und Verbrauchern."

Hintergrund §19,2

Der Paragraf 19 Absatz zwei der Stromnetzentgeltverordnung regelt, dass stromintensive Unternehmen aufgrund einer Genehmigung der Bundesnetzagentur vollständig von der Zahlungspflicht von den Netzentgelten befreit werden. Die den Stromnetzbetreibern dadurch entgangenen Erlöse werden bundesweit auf alle anderen Verbraucher umgelegt. Ein privater Haushalt zahlt über die sog. StromNEV-Umlage ab nächstem Jahr 0,329 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), mehr als doppelt so viel wie 2012 (0,151 ct/kWh).

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin

Pressesprecher: Carsten Wagner
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Mobil: +49 170 8580-220
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carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Pressereferentin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de

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