Albert-Schweitzer-Verband der Familienwerke und Kinderdörfer
Presseinformation Kindeswohlgefährdung: Jeder fünfte Hinweis kommt aus der Bevölkerung
Ein Dokument
Pressemitteilung zu den offiziellen Zahlen von Kindeswohlgefährdungen 2025:
Kindeswohlgefährdung:
Jeder fünfte Hinweis kommt aus der Bevölkerung.
Warnsignale erkennen und richtig reagieren.
79.800 festgestellte Kindeswohlgefährdungen und 268.300 geprüfte Verdachtsfälle im Jahr 2025 markieren neue Höchststände. Auffällig: 22 Prozent der Hinweise kamen aus der Bevölkerung und damit mehr als aus Schulen und Kitas.
Kinderschutzexpertin Melanie Hartmann vom Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. erklärt, wann Aufmerksamkeit gefragt ist und was bei einem Verdacht zu tun ist.
Berlin, 14. September 2026. Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen ist in Deutschland 2025 zum vierten Mal in Folge auf einen neuen Höchststand gestiegen[1]. Bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen stellten die Jugendämter eine Gefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest[1]. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig prüften die Jugendämter fast 268.300 Verdachtsfälle, zwölf Prozent mehr als 2024[1]. Ein auffälliger Befund: 22 Prozent der Hinweise kamen aus der Bevölkerung[1], also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern. Damit lag die Bevölkerung als Hinweisgeber sogar vor Schulen und Kindertagesbetreuung mit 16 Prozent[1].
„Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Anbieten professioneller Hilfen ist Aufgabe der Fachkräfte. Aber wir alle können hinschauen, hinhören und Kinder ernst nehmen“, sagt Melanie Hartmann, Case Managerin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Teamleiterin der Rufbereitschaft im Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. Aus ihrer Erfahrung weiß sie zugleich, wie groß die Unsicherheit sein kann, wenn Menschen Anzeichen wahrnehmen, die auf eine mögliche Gefährdung hindeuten.
Hinsehen heißt nicht selbst urteilen
Ein Grund für Zurückhaltung ist nach Hartmanns Erfahrung die Sorge, eine Familie zu Unrecht zu verdächtigen oder mit einer Meldung weitreichende Konsequenzen auszulösen. „Viele Menschen fragen sich: Was passiert, wenn ich mich irre? Setze ich damit etwas in Gang, das ich gar nicht beabsichtigt habe? Genau diese Unsicherheit darf aber nicht dazu führen, dass wir wegschauen.“
Nachbarn, Bekannte oder Verwandte müssen nicht selbst beurteilen, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sie sollten ungewöhnliche Beobachtungen ernst nehmen und sich bei Unsicherheit beraten lassen oder einen Verdacht an die zuständigen Stellen weitergeben. Die fachliche Gefährdungseinschätzung übernehmen ausgebildete Fachkräfte. Für Schulen und Kindertagesstätten bestehen dafür klar strukturierte Verfahren und professionelle Beratungsmöglichkeiten.
Welche Anzeichen können Anlass geben, genauer hinzusehen?
Kindeswohlgefährdung kann unterschiedliche Formen annehmen. Am häufigsten stellten die Jugendämter 2025 Anzeichen von Vernachlässigung fest: Sie lag bei 58 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen vor[1]. Hinweise auf psychische Misshandlung gab es in 38 Prozent[1], auf körperliche Misshandlung in 29 Prozent[1] und auf sexuelle Gewalt in fünf Prozent[1] der Fälle. Mehrfachnennungen waren möglich.
Vernachlässigung zeigt sich nicht immer in einem einzelnen eindeutigen Signal. Auffällig kann beispielsweise sein, wenn ein Kind im Winter wiederholt ohne Jacke oder in nicht witterungsgerechter Kleidung unterwegs ist, regelmäßig allein seine Verpflegung einkaufen muss oder Kleidung dauerhaft stark verschmutzt ist. Auch eine offensichtlich unzureichende medizinische Versorgung, beispielsweise stark behandlungsbedürftige Zähne, kann Anlass geben, genauer hinzusehen.
Körperliche Gewalt kann sichtbare Verletzungen wie blaue Flecken, Kratzer oder Verbrennungen hinterlassen. Schwieriger zu erkennen ist häufig psychische Gewalt. Sie kann sich beispielsweise in wiederkehrenden Beleidigungen, Herabsetzungen oder Demütigungen eines Kindes äußern und hinterlässt meist keine äußerlich sichtbaren Spuren.
Gerade für Menschen aus dem persönlichen Umfeld eines Kindes können deshalb Beobachtungen im Alltag entscheidend sein: wiederkehrende heftige Auseinandersetzungen oder Schreie aus einer Wohnung, häufig weinende Kinder, Minderjährige, die regelmäßig zu ungewöhnlich späten Zeiten allein unterwegs sind, oder ältere Geschwister, die auffällig viel Verantwortung für jüngere Kinder übernehmen.
Dabei gilt: Keines dieser Merkmale beweist für sich allein eine Kindeswohlgefährdung. Entscheidend ist, Beobachtungen ernst zu nehmen und bei begründeter Sorge fachlichen Rat einzuholen.
Was tun, wenn ein Verdacht besteht?
Für Privatpersonen ist das örtlich zuständige Jugendamt eine zentrale Anlaufstelle. Die entsprechenden Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Jugendämter. Hinweise können auch anonym gegeben werden, ohne die eigene Identität offenzulegen. Wer zunächst unsicher ist und die eigenen Beobachtungen einordnen möchte, kann sich beraten lassen, beispielsweise bei Kinderschutzzentren oder der „Nummer gegen Kummer.“[2]. Besteht der Eindruck einer akuten Gefahr für ein Kind, sollte unmittelbar die Polizei verständigt werden.
Hartmann plädiert dafür, die eigene Unsicherheit nicht zum Grund für Untätigkeit werden zu lassen: „Für den Schutz eines Kindes ist es besser, einmal zu viel als einmal zu wenig Alarm zu schlagen. Ein Hinweis bedeutet zunächst, dass Fachleute die Situation prüfen. Er bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind aus seiner Familie genommen wird.“
Wenn ein Kind von sich aus erzählt oder sich öffnet, sollte ihm aufmerksam zugehört und seine Aussage ernst genommen werden. Hartmann warnt jedoch davor, selbst Ermittler spielen zu wollen: „Kinder sollten nicht ausgefragt werden. Man kann sagen: ‚Ich habe etwas beobachtet und mache mir Sorgen.‘ Aber dann sollte das Kind selbst bestimmen, was und wie viel es erzählen möchte.“
Ein Anruf beim Jugendamt bedeutet nicht automatisch eine Inobhutnahme
Geht beim Jugendamt ein Hinweis ein, wird zunächst geprüft, welche Gefährdungsaspekte und Schutzfaktoren vorliegen und welche Unterstützung eine Familie benötigt. Das Spektrum reicht von ambulanten Hilfen bis hin zu Schutzmaßnahmen. In 91 Prozent der 2025 festgestellten Kindeswohlgefährdungen wurde zur Beendigung der Gefährdungssituation anschließend eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. In 18 Prozent der Fälle riefen die Jugendämter das Familiengericht an.[1]
Auch die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke bieten unterschiedliche Formen der Unterstützung an. Das Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. begleitet Familien beispielsweise mit sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistand und weiteren ambulanten Hilfen. Daneben stehen stationäre Angebote zur Verfügung, wenn Kinder und Jugendliche vorübergehend oder längerfristig außerhalb ihrer Familie betreut werden müssen.
„Ein Kind wird aus seiner Familie genommen, wenn sein Schutz anders nicht gewährleistet werden kann“, erklärt Hartmann. „Die Herausnahme ist das letzte Mittel. Wo es möglich ist, geht es zunächst darum, Familien so zu unterstützen, dass Kinder sicher bei ihnen leben können.“
Mehr Handlungssicherheit beim Kinderschutz
Dass mehr als jeder fünfte Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aus der Bevölkerung stammt, wertet Hartmann grundsätzlich positiv. Gleichzeitig sieht sie weiterhin erheblichen Aufklärungsbedarf. Menschen müssten besser wissen, welche Beobachtungen Anlass zur Sorge geben können, wo sie Unterstützung erhalten und was nach einer Meldung passiert.
Dazu gehört aus ihrer Sicht auch ein differenzierteres Bild der Jugendämter. „Das Jugendamt möchte Familiensysteme schützen und erhalten und hat viele Möglichkeiten Hilfe anzubieten. Dieses Verständnis kann auch dazu beitragen, Hemmschwellen für Hinweisgebende abzubauen“, so Hartmann.
„Kinderschutz sollte niemand allein übernehmen. Aber jeder kann dazu beitragen, dass ein Kind nicht übersehen wird. Im Zweifel ist es besser, sich Rat zu holen oder Jugendamt beziehungsweise Polizei zu kontaktieren, als bei einer möglichen Gefährdung wegzusehen.“
Über die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke
Seit 69 Jahren unterstützen die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke hilfsbedürftige Menschen in Deutschland. Der Bundesverband koordiniert zehn Mitgliedsvereine, die bundesweit rund 500 Einrichtungen betreiben. Mehr als 2.500 Mitarbeiter*innen sorgen täglich dafür, dass Kinder, Jugendliche und Familien ein sicheres, förderliches Umfeld erhalten.
[1] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Kindeswohlgefährdung 2025 Nr. 284 vom 13. August 2026
[2] Nummer gegen Kummer e.V., Tel.: 116 111
Angebot für redaktionelle Hintergrundgespräche:
Melanie Hartmann, Teamleiterin der Rufbereitschaft im Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.
T: +49 (0170) 70 97 266 | E-Mail: m.hartmann@asf-rp-sa.de
Weitere Informationen und Kontakt:
www.albert-schweitzer-verband.de
Pressekontakt: Sabrina Banze, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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