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Neue Westfälische (Bielefeld): Gerichtshof stärkt Hinweisgeber auf Missstände Öffentliche Hygiene WOLFGANG MULKE, BERLIN

Bielefeld (ots)

Kein Arbeitnehmer muss sein Gewissen beim Betreten des Betriebs an der Garderobe abgeben und fortan schweigen, auch wenn sich sein Arbeitgeber grobe Verfehlungen zu Schulde kommen lässt. Gut, dass es europäische Richter mit dieser Sichtweise gibt. Deutsche Juristen schlagen sich schnell auf die Seite der Chefs, wenn Beschäftigte Missstände öffentlich anprangern oder heimlich anzeigen. Die Berliner Pflegerin, die gegen ihre Klinik klagte, weil dort unhaltbare Zustände ob fehlenden Personals herrschten, hat wenig von dem Urteil. Ihre Kündigung gilt fort, weil der Rechtsweg in Deutschland abgeschlossen ist. Aber vielleicht bewirken die Bemerkungen der Menschenrechtler in anderen Fällen ein Umdenken bei den Arbeitsgerichten. Den geschäftsschädigenden Verrat von Betriebsinterna und das verantwortungsbewusste Handeln trennt mitunter nur ein schmaler Spalt. Doch die Trennung ist vonnöten. Wer aus Frust oder Ärger die Firma in Verruf bringt, muss selbstverständlich die Konsequenzen daraus tragen. Aber es geht nicht an, dass Beschäftigte aus Angst vor einer fristlosen Kündigung ihren Chefs alles durchgehen lassen müssen. In anderen Ländern ist dies längst Teil der öffentlichen Hygiene. Daran kann man sich ein Beispiel nehmen.

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